Kurzantwort
Ja, Computer, Tablet oder Smartphone können steuerlich berücksichtigt werden, soweit Sie diese für die Verwaltung Ihrer vermieteten Immobilie nutzen. Bei zusätzlicher privater Nutzung ist grundsätzlich nur der entsprechende Vermietungsanteil absetzbar. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Entscheidend ist, in welchem Umfang Sie das Gerät tatsächlich für Ihre vermietete Immobilie nutzen.
Für Computerhardware kann steuerlich eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.
Nutzen Sie beispielsweise Ihr Smartphone zu 20 Prozent für die Vermietung, kann grundsätzlich auch nur dieser entsprechende Kostenanteil angesetzt werden.
Kaufbeleg und eine nachvollziehbare Einschätzung der vermietungsbezogenen Nutzung sollten Sie aufbewahren.
Wenn Sie ohnehin einen Computer, ein Tablet oder Smartphone besitzen, würden wir nicht allein wegen der steuerlichen Absetzbarkeit ein zusätzliches Gerät kaufen – Steuerersparnis bedeutet schließlich immer nur, dass Sie einen Teil Ihrer vorher ausgegebenen Kosten zurückbekommen.
Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!