Kurzantwort
Ja, Telefon-, Internet- und Portokosten können als Werbungskosten berücksichtigt werden, soweit sie tatsächlich mit Ihrer vermieteten Immobilie zusammenhängen. Bei gemischt privat und für die Vermietung genutzten Anschlüssen ist grundsätzlich nur der vermietungsbezogene Anteil absetzbar. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Kosten für Telefonate, E-Mails oder Internetnutzung können berücksichtigt werden, soweit sie der Verwaltung Ihrer vermieteten Immobilie dienen.
Portokosten für Schreiben an Mieter, Hausverwaltung, Handwerker oder andere Beteiligte können grundsätzlich als Werbungskosten angesetzt werden.
Nutzen Sie Telefon und Internet gleichzeitig privat, sollte nur ein nachvollziehbarer Anteil der Vermietung zugerechnet werden.
Rechnungen und andere Nachweise sollten Sie wie bei den übrigen Werbungskosten aufbewahren.
Bei sehr kleinen Beträgen sollten Sie sich wirklich überlegen, ob es sich lohnt, diese Ihrem Steuerberater einzeln zur Bearbeitung mitzugeben. Steuerberater arbeiten schließlich nicht umsonst, und wenn die Bearbeitung solcher Kleinstbeträge am Ende mehr kostet als die steuerliche Ersparnis, ziehen Sie daraus keinen wirklichen Nutzen.
Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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