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Kann ich Telefon- und Portokosten als Vermieter steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, Telefon-, Internet- und Portokosten können als Werbungskosten berücksichtigt werden, soweit sie tatsächlich mit Ihrer vermieteten Immobilie zusammenhängen. Bei gemischt privat und für die Vermietung genutzten Anschlüssen ist grundsätzlich nur der vermietungsbezogene Anteil absetzbar. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Telefon und Internet

Kosten für Telefonate, E-Mails oder Internetnutzung können berücksichtigt werden, soweit sie der Verwaltung Ihrer vermieteten Immobilie dienen.

Porto und Schriftverkehr

Portokosten für Schreiben an Mieter, Hausverwaltung, Handwerker oder andere Beteiligte können grundsätzlich als Werbungskosten angesetzt werden.

Private Nutzung herausrechnen

Nutzen Sie Telefon und Internet gleichzeitig privat, sollte nur ein nachvollziehbarer Anteil der Vermietung zugerechnet werden.

Belege aufbewahren

Rechnungen und andere Nachweise sollten Sie wie bei den übrigen Werbungskosten aufbewahren.

Aus unserer Beraterpraxis

Bei Kleinstbeträgen auch die Kosten im Blick behalten

Bei sehr kleinen Beträgen sollten Sie sich wirklich überlegen, ob es sich lohnt, diese Ihrem Steuerberater einzeln zur Bearbeitung mitzugeben. Steuerberater arbeiten schließlich nicht umsonst, und wenn die Bearbeitung solcher Kleinstbeträge am Ende mehr kostet als die steuerliche Ersparnis, ziehen Sie daraus keinen wirklichen Nutzen.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

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