Kurzantwort
Ja, bei einer vermieteten Immobilie wird die Grunderwerbsteuer steuerlich berücksichtigt – allerdings grundsätzlich nicht sofort in voller Höhe. Sie gehört zu den Anschaffungsnebenkosten der Immobilie.
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Die beim Immobilienkauf gezahlte Grunderwerbsteuer zählt grundsätzlich zu den steuerlichen Anschaffungsnebenkosten.
Soweit die Grunderwerbsteuer auf das Gebäude entfällt, erhöht sie dessen Anschaffungskosten und damit die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
Der auf Grund und Boden entfallende Anteil kann dagegen grundsätzlich nicht abgeschrieben werden.
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den klassischen Eintrittskosten eines Immobilieninvestments – und genau das ist für uns auch ein Grund, warum wir grundsätzlich nicht empfehlen, eine gute Kapitalanlage schon nach zehn Jahren wieder zu verkaufen, nur weil ein Verkauf dann unter den üblichen Voraussetzungen erstmals steuerfrei möglich sein kann. Wenn die Wertsteigerung nach zehn Jahren gerade einmal die ursprünglichen Erwerbsnebenkosten wieder eingeholt hat, dann haben Sie als Investor wirtschaftlich noch nicht besonders viel gewonnen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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