Kurzantwort
Ja, bei einer weiterhin vermieteten Immobilie können auch die Zinsen einer Anschlussfinanzierung grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Entscheidend ist, dass das neue Darlehen weiterhin der Finanzierung der vermieteten Immobilie dient.
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Wird lediglich das bisherige Immobiliendarlehen durch eine Anschlussfinanzierung ersetzt, bleiben die darauf entfallenden Schuldzinsen grundsätzlich steuerlich absetzbar.
Für den Steuerabzug ist grundsätzlich unerheblich, ob Sie bei Ihrer bisherigen Bank bleiben oder die Restschuld zu einer anderen Bank umschulden.
Auch bestimmte unmittelbar mit der Finanzierung zusammenhängende Kosten, beispielsweise Kosten für die Besicherung eines Darlehens, können steuerlich berücksichtigt werden.
Wird bei der Anschlussfinanzierung zusätzliches Geld aufgenommen und privat verwendet, sind die darauf entfallenden Zinsen grundsätzlich nicht der Vermietung zuzuordnen.
Behandeln Sie eine Anschlussfinanzierung nicht einfach als Verlängerung des alten Kredits, sondern als neue Finanzierungsentscheidung und vergleichen Sie ruhig mehrere Banken.
Auch wenn die Zinsen steuerlich absetzbar sind, bleibt ein niedrigerer Zinssatz normalerweise besser als ein höherer – denn vom Finanzamt bekommen Sie immer nur einen Teil Ihrer zusätzlichen Zinskosten zurück.
Schauen Sie deshalb neben dem Zinssatz auch auf Sondertilgungen, Tilgungsänderungen und die gewünschte Zinsbindung, denn eine gute Anschlussfinanzierung besteht nicht nur aus dem billigsten Zins.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
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