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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich die Notarkosten von der Steuer absetzen?

Kurzantwort

Teilweise: Notarkosten für den eigentlichen Kauf einer vermieteten Immobilie gehören grundsätzlich zu den Anschaffungskosten und sind nicht sofort vollständig steuerlich absetzbar. Notarkosten, die dagegen unmittelbar mit der Finanzierung zusammenhängen, beispielsweise für eine Grundschuld, können grundsätzlich sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Der Zweck der Notarkosten entscheidet

Entscheidend ist, ob die Notarkosten für den Erwerb der Immobilie oder für deren Finanzierung entstanden sind.

Kaufkosten sind Anschaffungskosten

Notarkosten für den Kaufvertrag gehören grundsätzlich zu den Anschaffungsnebenkosten und fließen damit in die steuerlichen Anschaffungskosten der Immobilie ein.

Finanzierungskosten können sofort wirken

Notarkosten für die Darlehenssicherung, beispielsweise für die Bestellung einer Grundschuld, können bei einer vermieteten Immobilie grundsätzlich sofort als Werbungskosten abgezogen werden.

Ein Satz zu den Grundbuchkosten

Auch bei Grundbuchkosten hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob sie durch den Kauf oder durch die Finanzierung der Immobilie entstanden sind.

Aus unserer Beraterpraxis

Nicht jede Notarrechnung in einen Topf werfen

Nach einem Immobilienkauf kommen häufig mehrere Rechnungen vom Notar, und steuerlich können diese unterschiedlich behandelt werden – deshalb lohnt es sich, die Rechnungen und einzelnen Positionen sauber aufzubewahren.

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