Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich Kontoführungsgebühren für ein Vermieterkonto steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, Kontoführungsgebühren können bei einer vermieteten Immobilie grundsätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden, soweit das Konto für die Vermietung genutzt wird. Wird über das Konto ausschließlich die Vermietung abgewickelt, können die Gebühren grundsätzlich vollständig berücksichtigt werden. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Ein reines Vermieterkonto ist besonders einfach

Laufen über das Konto ausschließlich Mieteinnahmen und Ausgaben der vermieteten Immobilie, sind die Kontoführungsgebühren grundsätzlich vollständig als Werbungskosten abziehbar.

Bei einem gemischten Konto muss aufgeteilt werden

Nutzen Sie dasselbe Konto zusätzlich privat, können grundsätzlich nur die der Vermietung zuzurechnenden Gebühren berücksichtigt werden.

Auch andere Verwaltungskosten sind absetzbar

Kontoführungsgebühren gehören steuerlich wie beispielsweise Porto, Telefon- oder bestimmte Steuerberatungskosten zu den möglichen Verwaltungskosten einer Vermietung.

Aus unserer Beraterpraxis

Für jede Immobilie ein eigenes Konto

Unsere Berater besitzen selbst Kapitalanlageimmobilien, und wir empfehlen dringend, für jede einzelne Kapitalanlageimmobilie beziehungsweise jedes Globalobjekt ein separates Girokonto zu führen.

  1. Sie behalten wesentlich leichter den Überblick.

  2. Sie finden einzelne Zahlungen viel schneller wieder, wenn Sie später etwas suchen müssen.

  3. Wenn Sie mehrere Kapitalanlageimmobilien besitzen, kann Ihr Steuerberater die einzelnen Einnahmen und Ausgaben wesentlich leichter dem jeweiligen Objekt zuordnen und muss nicht mühsam Puzzlespiele betreiben – denn auch seine Zeit wird Ihnen am Ende in Rechnung gestellt.

  4. Ihr Steuerberater bekommt Ihre privaten Ausgaben gar nicht erst zu sehen.

Wenn Sie eine Kapitalanlageimmobilie über uns erwerben, können unsere Berater Ihnen dafür zudem ein kostenfreies Vermieterkonto anbieten (Stand 2026).

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Steuern“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage