Kurzantwort
Ja, grundsätzlich kann auch die Verwaltung vermieteter Immobilien steuerlich beim häuslichen Arbeiten berücksichtigt werden, allerdings gelten dafür bestimmte Voraussetzungen. Für ein echtes häusliches Arbeitszimmer kommen tatsächliche Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro insbesondere dann in Betracht, wenn dort der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit liegt. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Die tatsächlichen Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers sind grundsätzlich nur abziehbar, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können anstelle der tatsächlichen Kosten pauschal bis zu 1.260 Euro pro Jahr angesetzt werden.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können für das Arbeiten zu Hause alternativ 6 Euro pro Tag bis maximal 1.260 Euro jährlich berücksichtigt werden.
Wer neben seiner Immobilienverwaltung noch einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgeht, muss deshalb besonders darauf achten, welche Tätigkeit tatsächlich den Mittelpunkt seiner gesamten Betätigung bildet.
Wenn Sie nur eine oder wenige Kapitalanlageimmobilien besitzen, würden wir daraus keine komplizierte Arbeitszimmer-Konstruktion machen, nur um einige Kosten zusätzlich steuerlich geltend zu machen. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, welche Variante bei Ihrem tatsächlichen Arbeitsumfang sinnvoll und einfach nachweisbar ist.
Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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