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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Streit mit meinem Mieter steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, Anwalts- und Gerichtskosten können grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn der Rechtsstreit unmittelbar mit dem Mietverhältnis zusammenhängt. Das gilt beispielsweise bei Streit über Mietrückstände, Kündigung oder Räumung. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Der Zusammenhang mit der Vermietung entscheidet

Entsteht der Rechtsstreit aufgrund des Mietverhältnisses, können die entsprechenden Anwalts- und Gerichtskosten grundsätzlich Werbungskosten sein.

Auch ein verlorener Prozess kann absetzbar sein

Selbst wenn Sie beispielsweise einen Prozess wegen rückständiger Miete verlieren, können die entstandenen Kosten grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden.

Nicht jeder Immobilienprozess gehört dazu

Geht ein Rechtsstreit dagegen beispielsweise um den Kauf oder die Errichtung der Immobilie, gelten andere steuerliche Regeln.

Aus unserer Beraterpraxis

Gute Unterlagen können viel Geld sparen

Wenn sich ein Streit mit einem Mieter abzeichnet, sammeln Sie Mietvertrag, Schriftverkehr, Fotos, Übergabeprotokolle und Zahlungsnachweise möglichst vollständig, denn ein Anwalt kann wesentlich schneller und zielgerichteter arbeiten, wenn er nicht erst mühsam rekonstruieren muss, was eigentlich passiert ist.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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