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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Wann beginnt und endet der Dreijahreszeitraum der 15-Prozent-Grenze?

Kurzantwort

Der Dreijahreszeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an der Immobilie und wird taggenau drei Jahre gerechnet – nicht nach Kalenderjahren. Entscheidend ist regelmäßig der Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Nicht der Notartermin entscheidet

Maßgeblich ist grundsätzlich nicht das Datum des Kaufvertrags, sondern der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.

Die drei Jahre werden taggenau gerechnet

Geht das wirtschaftliche Eigentum beispielsweise am 15. September 2026 über, läuft der Dreijahreszeitraum grundsätzlich bis zum 15. September 2029.

Entscheidend sind die ausgeführten Arbeiten

Bei einer Maßnahme, die über das Ende des Dreijahreszeitraums hinausgeht, werden grundsätzlich nur die bis dahin tatsächlich ausgeführten Bauleistungen für die 15-Prozent-Grenze berücksichtigt.

Aus unserer Beraterpraxis

Nicht einfach drei Kalenderjahre abzählen

Gerade bei einer geplanten größeren Renovierung sollten Sie das genaue Datum des Übergangs von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten aus Ihrem Kaufvertrag heraussuchen, denn ein paar Wochen können bei der 15-Prozent-Grenze steuerlich einen erheblichen Unterschied machen.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

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