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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Ist der Austausch einer alten Heizung steuerlich Erhaltungsaufwand?

Kurzantwort

Ja, der Austausch einer bereits vorhandenen alten Heizungsanlage ist bei einer vermieteten Immobilie grundsätzlich Erhaltungsaufwand und kann damit häufig sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Ausnahmen können insbesondere bei einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes oder innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf wegen der 15-Prozent-Grenze gelten. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Eine vorhandene Heizung ersetzen

Die Erneuerung bereits vorhandener Anlagen gilt steuerlich regelmäßig als Erhaltungsaufwand.

Moderne Technik schadet nicht automatisch

Auch eine moderne und energieeffizientere Heizung wird nicht allein deshalb zu Herstellungskosten, weil sie technisch besser ist als die alte Anlage.

Eine deutliche Aufwertung kann anders aussehen

Wird das Gebäude durch mehrere Maßnahmen insgesamt wesentlich über seinen bisherigen Standard hinaus verbessert, können Herstellungskosten entstehen.

Die ersten drei Jahre beachten

Innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf kann der Heizungsaustausch zusammen mit anderen Renovierungen unter die 15-Prozent-Regel fallen.

Aus unserer Beraterpraxis

Eine kaputte Heizung nicht wegen der Steuer aufschieben

Wenn eine alte Heizung technisch am Ende ist, würden wir eine notwendige Erneuerung nicht allein wegen steuerlicher Überlegungen hinauszögern. Gerade bei einer frisch gekauften Bestandsimmobilie sollte man vorher aber kurz prüfen, ob die Kosten zusammen mit anderen Renovierungen in Richtung der 15-Prozent-Grenze laufen.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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