Kurzantwort
Ja, wenn ein vorhandener Bodenbelag in einer vermieteten Wohnung erneuert wird, können die Kosten grundsätzlich als Erhaltungsaufwand sofort steuerlich absetzbar sein. Besonderheiten können insbesondere innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Immobilienkauf gelten. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Wird beispielsweise ein alter Teppich-, Laminat-, Parkett- oder Fliesenboden ersetzt, handelt es sich grundsätzlich um eine Renovierungs- beziehungsweise Erhaltungsmaßnahme.
Grundsätzlich können sowohl die Materialkosten als auch die notwendigen Handwerkerkosten steuerlich berücksichtigt werden.
Kurz nach dem Immobilienkauf können auch Bodenarbeiten zusammen mit anderen Renovierungen unter die 15-Prozent-Regel für anschaffungsnahe Herstellungskosten fallen.
Gerade in einer Mietwohnung würden wir einen Bodenbelag wählen, der robust, pflegeleicht und für viele Mieter optisch akzeptabel ist. Der billigste Boden kann am Ende teuer werden, wenn er nach jedem Mieterwechsel wieder ausgetauscht werden muss.
Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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