Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Ist der Austausch von Fenstern steuerlich Erhaltungsaufwand?

Kurzantwort

Ja, werden bereits vorhandene Fenster einer vermieteten Immobilie erneuert, handelt es sich grundsätzlich um Erhaltungsaufwand, der häufig sofort als Werbungskosten abgesetzt werden kann. Ausnahmen können insbesondere bei Erweiterungen oder wegen der 15-Prozent-Grenze innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf gelten. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Alte Fenster ersetzen

Der Austausch bereits vorhandener Fenster gilt grundsätzlich als Erhaltungsaufwand – selbst der Austausch einer Einfachverglasung gegen moderne Isolierverglasung.

Zusätzliche Fenster sind etwas anderes

Wird dagegen beispielsweise im Rahmen einer Erweiterung ein zusätzliches Fenster geschaffen, können hierfür Herstellungskosten vorliegen.

Die ersten drei Jahre beachten

Nach dem Immobilienkauf kann der Fensteraustausch zusammen mit anderen Renovierungen unter die 15-Prozent-Regel für anschaffungsnahe Herstellungskosten fallen.

Aus unserer Beraterpraxis

Fenster nicht nur steuerlich betrachten

Alte Fenster können irgendwann ohnehin ersetzt werden müssen, und moderne Fenster können gleichzeitig Energieverbrauch, Wohnkomfort und Vermietbarkeit verbessern. Gerade kurz nach dem Kauf würden wir aber vorher einmal zusammenrechnen, welche weiteren Renovierungen geplant sind, damit Sie nicht überraschend über die 15-Prozent-Grenze kommen.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Steuern“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage