Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich Renovierungen nach Ablauf der drei Jahre sofort steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, nach Ablauf des Dreijahreszeitraums greift die spezielle 15-Prozent-Regel für anschaffungsnahe Herstellungskosten grundsätzlich nicht mehr. Ob Renovierungskosten dann sofort absetzbar sind, hängt aber weiterhin davon ab, ob es sich steuerlich um Erhaltungsaufwand oder um Herstellungskosten handelt. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Die 15-Prozent-Grenze fällt weg

Nach Ablauf der drei Jahre werden Renovierungen nicht mehr allein wegen Überschreitens der 15-Prozent-Grenze zu anschaffungsnahen Herstellungskosten.

Normaler Erhaltungsaufwand kann sofort absetzbar sein

Typische Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen können dann grundsätzlich sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Herstellungskosten bleiben Herstellungskosten

Wird das Gebäude dagegen erweitert oder wesentlich verbessert, können die Kosten weiterhin nur über die Abschreibung berücksichtigt werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Drei Jahre können steuerlich einen großen Unterschied machen

Wenn eine größere Renovierung nicht dringend notwendig ist und ohnehin ungefähr am Ende des Dreijahreszeitraums ansteht, kann es sinnvoll sein, den Zeitpunkt vorher steuerlich genau zu prüfen. Notwendige Reparaturen würden wir allerdings niemals nur wegen eines möglichen Steuervorteils aufschieben.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Steuern“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage