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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Ist eine Badsanierung steuerlich Erhaltungsaufwand?

Kurzantwort

Ja, die Renovierung oder Erneuerung eines bereits vorhandenen Badezimmers kann bei einer vermieteten Immobilie grundsätzlich Erhaltungsaufwand und damit sofort steuerlich absetzbar sein. Ausnahmen können insbesondere bei einer wesentlichen Aufwertung oder wegen der 15-Prozent-Grenze in den ersten drei Jahren nach dem Kauf gelten. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Ein vorhandenes Bad erneuern

Der Austausch vorhandener Sanitäranlagen, Fliesen oder anderer Bestandteile eines Badezimmers kann grundsätzlich Erhaltungsaufwand sein.

Auch eine Modernisierung ist möglich

Dass ein neues Badezimmer moderner und hochwertiger ist als das alte, führt nicht automatisch zu Herstellungskosten.

Eine wesentliche Verbesserung kann anders aussehen

Wird das Gebäude durch mehrere Maßnahmen insgesamt wesentlich über seinen bisherigen Standard hinaus verbessert, können Herstellungskosten entstehen.

Die ersten drei Jahre beachten

Kurz nach dem Kauf können die Kosten der Badsanierung zusammen mit anderen Renovierungen unter die 15-Prozent-Grenze fallen.

Aus unserer Beraterpraxis

Ein altes Bad ist nicht automatisch ein schlechtes Investment

Gerade bei Bestandswohnungen kann ein älteres Badezimmer im Kaufpreis bereits berücksichtigt sein und Ihnen die Möglichkeit geben, später selbst über Zeitpunkt, Qualität und Kosten der Sanierung zu entscheiden. Entscheidend ist, dass Sie die voraussichtlichen Kosten schon beim Kauf realistisch einplanen und nicht erst überrascht werden, wenn die ersten Handwerkerangebote kommen.

Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.

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