Kurzantwort
Ja, die Renovierung oder Erneuerung eines bereits vorhandenen Badezimmers kann bei einer vermieteten Immobilie grundsätzlich Erhaltungsaufwand und damit sofort steuerlich absetzbar sein. Ausnahmen können insbesondere bei einer wesentlichen Aufwertung oder wegen der 15-Prozent-Grenze in den ersten drei Jahren nach dem Kauf gelten. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Der Austausch vorhandener Sanitäranlagen, Fliesen oder anderer Bestandteile eines Badezimmers kann grundsätzlich Erhaltungsaufwand sein.
Dass ein neues Badezimmer moderner und hochwertiger ist als das alte, führt nicht automatisch zu Herstellungskosten.
Wird das Gebäude durch mehrere Maßnahmen insgesamt wesentlich über seinen bisherigen Standard hinaus verbessert, können Herstellungskosten entstehen.
Kurz nach dem Kauf können die Kosten der Badsanierung zusammen mit anderen Renovierungen unter die 15-Prozent-Grenze fallen.
Gerade bei Bestandswohnungen kann ein älteres Badezimmer im Kaufpreis bereits berücksichtigt sein und Ihnen die Möglichkeit geben, später selbst über Zeitpunkt, Qualität und Kosten der Sanierung zu entscheiden. Entscheidend ist, dass Sie die voraussichtlichen Kosten schon beim Kauf realistisch einplanen und nicht erst überrascht werden, wenn die ersten Handwerkerangebote kommen.
Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!