Kurzantwort
Ja, eine neue Einbauküche in einer vermieteten Wohnung kann steuerlich berücksichtigt werden, allerdings grundsätzlich nicht sofort vollständig. Eine komplette Einbauküche gilt steuerlich als einheitliches Wirtschaftsgut und wird über zehn Jahre abgeschrieben. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Eine komplette Einbauküche mit Möbeln, Arbeitsplatte, Spüle, Herd und Elektrogeräten wird grundsätzlich über zehn Jahre abgeschrieben.
Auch der vollständige Austausch einer alten gegen eine neue Einbauküche ist grundsätzlich nicht sofort vollständig als Werbungskosten abziehbar.
Wird dagegen lediglich etwas an einer vorhandenen Küche repariert, kann die steuerliche Behandlung je nach Maßnahme anders ausfallen.
Bei einer vermieteten Wohnung würden wir eine Küche nicht danach auswählen, was wir selbst gerne zu Hause hätten, sondern danach, was stabil, pflegeleicht und für die jeweilige Mieterzielgruppe angemessen ist. Eine sehr teure Luxusküche erhöht die erzielbare Miete häufig deutlich weniger, als sie beim Kauf zusätzlich kostet.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
Eine eigene Küche bedeutet auch Verantwortung
Wenn Sie eine Küche mitvermieten und später beispielsweise Herd, Kühlschrank oder andere Bestandteile kaputtgehen, müssen Sie als Vermieter grundsätzlich für Reparatur oder Ersatz sorgen. Anders sieht es aus, wenn der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat – nur lässt sich das in der Praxis nicht immer leicht beweisen.
Manchmal lieber ohne Einbauküche vermieten
Hinzu kommt der organisatorische Aufwand: Handwerker suchen, Termine abstimmen, Ersatzteile beschaffen oder plötzlich ein neues Gerät organisieren kostet Zeit und Nerven. Deshalb kann es gerade bei attraktiven Wohnungen durchaus sinnvoll sein, darüber nachzudenken, die Wohnung ohne Einbauküche zu vermieten. Das schreckt vielleicht einzelne Interessenten ab, aber gerade Mieter, die zehn, zwanzig Jahre oder sogar dauerhaft in einer schönen Wohnung bleiben möchten, sind häufig bereit, eine Küche nach ihren eigenen Vorstellungen und auf eigene Kosten einzubauen; beim späteren Auszug lässt sich diese gegebenenfalls an einen Nachmieter verkaufen oder gegen eine Abschlagszahlung übernehmen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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Worte sind Worte,
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