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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Muss ich als Vermieter eine Küche zur Verfügung stellen?

Kurzantwort

Nein, grundsätzlich müssen Sie eine Mietwohnung nicht mit einer vollständigen Einbauküche ausstatten. Entscheidend sind insbesondere der Mietvertrag und die für die Wohnung geltenden baurechtlichen Anforderungen; eine vorhandene und mitvermietete Küche müssen Sie dagegen grundsätzlich instand halten. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Eine Einbauküche ist grundsätzlich keine Pflicht

Das bundesweite Mietrecht verpflichtet einen Vermieter grundsätzlich nicht dazu, eine Wohnung mit einer vollständigen Einbauküche, Herd, Kühlschrank und Küchenschränken auszustatten; entscheidend ist zunächst der vereinbarte Zustand der Mietsache.

Landesrecht kann Anforderungen stellen

Baurechtliche Vorschriften können allerdings Anforderungen an die Wohnung selbst stellen; in Berlin muss beispielsweise jede Wohnung eine Küche oder Kochnische besitzen.

Mitvermietet bedeutet auch instand halten

Ist eine Einbauküche Bestandteil des Mietvertrags, muss der Vermieter sie grundsätzlich während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten.

Aus unserer Beraterpraxis

Ohne Küche kann durchaus sinnvoll sein

Eine Wohnung ohne Einbauküche zu vermieten, kann gerade bei attraktiven Wohnungen und langfristig orientierten Mietern durchaus sinnvoll sein: Sie sparen Anschaffung, Reparaturen, Handwerkerorganisation und den späteren Austausch defekter Geräte. Dafür müssen Sie akzeptieren, dass ein Teil der Mietinteressenten lieber eine bereits komplett ausgestattete Wohnung sucht. Auch kann der Mieter eine Küche nach seinem Geschmack einrichten.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

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