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Wie hoch darf die Ablöse für eine gebrauchte Einbauküche sein?

Kurzantwort

Eine feste gesetzliche Ablösesumme gibt es nicht, der verlangte Preis darf aber nicht in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert der Küche stehen. Liegt die Ablöse mehr als etwa 50 Prozent über dem Zeitwert, kann der überhöhte Teil unwirksam sein beziehungsweise zurückgefordert werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Der Zeitwert ist entscheidend

Für den Zeitwert spielen insbesondere ursprünglicher Kaufpreis, Alter, Zustand und Qualität der Küche eine Rolle.

50 Prozent sind eine wichtige Grenze

Nach der Rechtsprechung liegt regelmäßig ein auffälliges Missverhältnis vor, wenn der vereinbarte Preis den tatsächlichen Wert um mehr als 50 Prozent übersteigt.

Ein einfaches Beispiel

Ist eine gebrauchte Küche noch 2.000 Euro wert, wäre eine Forderung von mehr als etwa 3.000 Euro rechtlich problematisch.

Schriftlich festhalten

Küche, Kaufpreis und übernommene Geräte sollten möglichst in einer kurzen schriftlichen Ablösevereinbarung festgehalten werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Fair bleiben

Bei einer Küchenablöse würden wir nicht versuchen, aus der Wohnungsknappheit noch den letzten Euro herauszuholen. Ein fairer Preis, mit dem Vormieter und Nachmieter leben können, erspart Diskussionen und ist meistens die angenehmste Lösung für alle Beteiligten.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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