Kurzantwort
Für den Zeitwert gibt es keine einzige gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsformel; entscheidend sind insbesondere ursprünglicher Kaufpreis, Alter, Qualität und Zustand der Küche. Als Orientierung wird häufig im ersten Jahr ein Wertverlust von etwa 15 Prozent und danach von ungefähr 5 bis 10 Prozent jährlich angesetzt. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Ausgangspunkt ist normalerweise der tatsächliche Kaufpreis der Küche einschließlich der zugehörigen Geräte.
Eine hochwertige und gepflegte Küche kann nach mehreren Jahren erheblich mehr wert sein als eine gleich alte Küche mit starken Gebrauchsspuren oder veralteten Geräten.
Der Berliner Mieterverein nennt als Faustregel rund 15 Prozent Wertverlust im ersten Nutzungsjahr und anschließend etwa 5 bis 10 Prozent pro weiterem Jahr.
Eine Ablösevereinbarung darf nicht in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert der übernommenen Küche stehen.
Wer vor acht Jahren 10.000 Euro für eine Küche bezahlt hat, kann heute natürlich nicht erwarten, vom Nachmieter annähernd denselben Betrag zurückzubekommen. Schauen Sie deshalb auf Alter, Zustand und Qualität und versuchen Sie, einen Preis zu finden, bei dem beide Seiten das Gefühl haben, ein vernünftiges Geschäft gemacht zu haben.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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