Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Wie berechne ich Verzugszinsen auf eine verspätete Mietzahlung?

Kurzantwort

Bei einem privaten Wohnungsmieter beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Verzinst wird nur der tatsächlich rückständige Betrag für die Dauer des Verzugs. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Der Basiszinssatz ist die Grundlage

Nach § 288 Abs. 1 BGB beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz bei einem privaten Mieter fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Der Zinssatz kann sich verändern

Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli angepasst und von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.

Nur der offene Betrag wird verzinst

Hat der Mieter beispielsweise einen Teil der Miete bereits bezahlt, werden Verzugszinsen grundsätzlich nur auf den noch offenen Restbetrag berechnet.

Die Verzugstage entscheiden

Die Berechnung kann grundsätzlich nach der Formel offener Betrag × Verzugszinssatz × Anzahl der Verzugstage ÷ 365 erfolgen.

Zahlt der Mieter den Rückstand vollständig, endet die Verzinsung dieses Betrags mit der Zahlung; die bis dahin entstandenen Verzugszinsen bleiben jedoch grundsätzlich bestehen.

Aus unserer Beraterpraxis

Verzugszinsen sauber, aber pragmatisch berechnen

Bei wenigen Tagen Verspätung und einer normalen Monatsmiete entstehen häufig nur überschaubare Zinsbeträge. Trotzdem würden wir den Anspruch korrekt berechnen und dokumentieren, insbesondere wenn verspätete Zahlungen häufiger auftreten.

Nicht mit pauschalen Prozentsätzen arbeiten

Wir würden nicht einfach fünf Prozent auf den Mietrückstand aufschlagen, denn die fünf Prozentpunkte beziehen sich auf einen Jahreszinssatz über dem Basiszinssatz und müssen auf die tatsächlichen Verzugstage heruntergerechnet werden.

Bei längeren Rückständen wird die Berechnung relevanter

Je höher der Rückstand und je länger er besteht, desto stärker fallen Verzugszinsen wirtschaftlich ins Gewicht. Bei mehreren offenen Monatsmieten sollte deshalb für jede Forderung nachvollziehbar dokumentiert werden, ab wann und in welcher Höhe sie verzinst wird.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Kennzahlen & Berechnung“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage