Kurzantwort
Bei einem privaten Wohnungsmieter beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Verzinst wird nur der tatsächlich rückständige Betrag für die Dauer des Verzugs. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Nach § 288 Abs. 1 BGB beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz bei einem privaten Mieter fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli angepasst und von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
Hat der Mieter beispielsweise einen Teil der Miete bereits bezahlt, werden Verzugszinsen grundsätzlich nur auf den noch offenen Restbetrag berechnet.
Die Berechnung kann grundsätzlich nach der Formel offener Betrag × Verzugszinssatz × Anzahl der Verzugstage ÷ 365 erfolgen.
Zahlt der Mieter den Rückstand vollständig, endet die Verzinsung dieses Betrags mit der Zahlung; die bis dahin entstandenen Verzugszinsen bleiben jedoch grundsätzlich bestehen.
Bei wenigen Tagen Verspätung und einer normalen Monatsmiete entstehen häufig nur überschaubare Zinsbeträge. Trotzdem würden wir den Anspruch korrekt berechnen und dokumentieren, insbesondere wenn verspätete Zahlungen häufiger auftreten.
Wir würden nicht einfach fünf Prozent auf den Mietrückstand aufschlagen, denn die fünf Prozentpunkte beziehen sich auf einen Jahreszinssatz über dem Basiszinssatz und müssen auf die tatsächlichen Verzugstage heruntergerechnet werden.
Je höher der Rückstand und je länger er besteht, desto stärker fallen Verzugszinsen wirtschaftlich ins Gewicht. Bei mehreren offenen Monatsmieten sollte deshalb für jede Forderung nachvollziehbar dokumentiert werden, ab wann und in welcher Höhe sie verzinst wird.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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