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Kann ein Mieter seine Küche gegen Abstand an den Nachmieter verkaufen?

Kurzantwort

Ja, ein ausziehender Mieter darf seine selbst eingebaute Küche grundsätzlich an den Nachmieter verkaufen und dafür eine Ablöse verlangen. Der verlangte Preis darf jedoch nicht in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert der Küche stehen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Küche verkaufen ist erlaubt

Eine Ablöse für eine tatsächlich vorhandene Küche oder andere Einrichtungsgegenstände ist grundsätzlich zulässig.

Nicht mit einem „Abstand fürs Ausziehen“ verwechseln

Geld allein dafür zu verlangen, dass der bisherige Mieter die Wohnung freimacht, ist dagegen grundsätzlich unzulässig.

Der Preis muss angemessen bleiben

Liegt der verlangte Kaufpreis in einem auffälligen Missverhältnis zum Zeitwert der Küche, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam; als wichtige Orientierung wird bei Küchen eine Überschreitung des Zeitwertes um mehr als 50 Prozent genannt.

Am besten schriftlich vereinbaren

Kaufpreis, übernommene Bestandteile und Zustand der Küche sollten zwischen bisherigem und neuem Mieter möglichst schriftlich festgehalten werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Eine vernünftige Lösung für beide Seiten

Wenn der Vormieter eine gepflegte Küche eingebaut hat und der Nachmieter sie gerne übernehmen möchte, ist eine faire Ablöse aus unserer Sicht meistens die vernünftigste Lösung: Der Vormieter muss die Küche nicht ausbauen, der Nachmieter bekommt sofort eine nutzbare Küche und es wird nichts unnötig herausgerissen und anschließend neu eingebaut. Wichtig ist nur, dass der verlangte Preis zum Alter und Zustand der Küche passt.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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