Kurzantwort
Ja, ein ausziehender Mieter darf seine selbst eingebaute Küche grundsätzlich an den Nachmieter verkaufen und dafür eine Ablöse verlangen. Der verlangte Preis darf jedoch nicht in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert der Küche stehen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Eine Ablöse für eine tatsächlich vorhandene Küche oder andere Einrichtungsgegenstände ist grundsätzlich zulässig.
Geld allein dafür zu verlangen, dass der bisherige Mieter die Wohnung freimacht, ist dagegen grundsätzlich unzulässig.
Liegt der verlangte Kaufpreis in einem auffälligen Missverhältnis zum Zeitwert der Küche, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam; als wichtige Orientierung wird bei Küchen eine Überschreitung des Zeitwertes um mehr als 50 Prozent genannt.
Kaufpreis, übernommene Bestandteile und Zustand der Küche sollten zwischen bisherigem und neuem Mieter möglichst schriftlich festgehalten werden.
Wenn der Vormieter eine gepflegte Küche eingebaut hat und der Nachmieter sie gerne übernehmen möchte, ist eine faire Ablöse aus unserer Sicht meistens die vernünftigste Lösung: Der Vormieter muss die Küche nicht ausbauen, der Nachmieter bekommt sofort eine nutzbare Küche und es wird nichts unnötig herausgerissen und anschließend neu eingebaut. Wichtig ist nur, dass der verlangte Preis zum Alter und Zustand der Küche passt.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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