Kurzantwort
Wird die 15-Prozent-Grenze erst im zweiten oder dritten Jahr überschritten, können auch bereits zuvor sofort abgezogene Renovierungskosten rückwirkend zu anschaffungsnahen Herstellungskosten werden. Die steuerliche Behandlung der früheren Jahre kann dann entsprechend korrigiert werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Für die 15-Prozent-Grenze werden die relevanten Instandsetzungs- und Modernisierungskosten des gesamten Dreijahreszeitraums betrachtet.
Wurde die Grenze zunächst nicht überschritten und später doch, können bereits als Werbungskosten behandelte Aufwendungen nachträglich anders eingeordnet werden.
Die betroffenen Aufwendungen gehören dann grundsätzlich zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten und wirken steuerlich nur noch über die Gebäudeabschreibung.
Gerade im zweiten und dritten Jahr sollten weitere Renovierungen nicht isoliert betrachtet, sondern immer zusammen mit den bisherigen Maßnahmen gerechnet werden.
Das Ärgerliche ist weniger die 15-Prozent-Grenze selbst, sondern wenn man sie erst bemerkt, nachdem in den ersten beiden Jahren bereits viele Kosten als sofort absetzbar eingeplant wurden. Deshalb würden wir bei einer älteren Immobilie eine einfache laufende Liste führen, damit jederzeit klar ist, wie nah Sie der Grenze bereits gekommen sind.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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