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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was passiert steuerlich, wenn ich die 15-Prozent-Grenze erst im dritten Jahr überschreite?

Kurzantwort

Wird die 15-Prozent-Grenze erst im zweiten oder dritten Jahr überschritten, können auch bereits zuvor sofort abgezogene Renovierungskosten rückwirkend zu anschaffungsnahen Herstellungskosten werden. Die steuerliche Behandlung der früheren Jahre kann dann entsprechend korrigiert werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Die Kosten werden über drei Jahre zusammengerechnet

Für die 15-Prozent-Grenze werden die relevanten Instandsetzungs- und Modernisierungskosten des gesamten Dreijahreszeitraums betrachtet.

Frühere Steuerabzüge können korrigiert werden

Wurde die Grenze zunächst nicht überschritten und später doch, können bereits als Werbungskosten behandelte Aufwendungen nachträglich anders eingeordnet werden.

Die Kosten wandern in die Abschreibung

Die betroffenen Aufwendungen gehören dann grundsätzlich zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten und wirken steuerlich nur noch über die Gebäudeabschreibung.

Deshalb laufend mitrechnen

Gerade im zweiten und dritten Jahr sollten weitere Renovierungen nicht isoliert betrachtet, sondern immer zusammen mit den bisherigen Maßnahmen gerechnet werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Im dritten Jahr nicht überrascht werden

Das Ärgerliche ist weniger die 15-Prozent-Grenze selbst, sondern wenn man sie erst bemerkt, nachdem in den ersten beiden Jahren bereits viele Kosten als sofort absetzbar eingeplant wurden. Deshalb würden wir bei einer älteren Immobilie eine einfache laufende Liste führen, damit jederzeit klar ist, wie nah Sie der Grenze bereits gekommen sind.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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