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Kann ich Renovierungen auf mehrere Jahre verteilen, um unter der 15-Prozent-Grenze zu bleiben?

Kurzantwort

Innerhalb der ersten drei Jahre hilft eine Verteilung auf mehrere Jahre grundsätzlich nicht, denn die relevanten Renovierungskosten dieses gesamten Zeitraums werden zusammengerechnet. Erst Arbeiten außerhalb des Dreijahreszeitraums fallen grundsätzlich nicht mehr unter diese spezielle 15-Prozent-Regel. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Drei Jahre werden zusammengerechnet

Ob Sie die Arbeiten im ersten, zweiten oder dritten Jahr durchführen, ist für die 15-Prozent-Grenze grundsätzlich unerheblich, weil die betreffenden Kosten zusammengerechnet werden.

Der Zeitraum wird taggenau berechnet

Die drei Jahre beginnen mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und nicht einfach mit dem Beginn oder Ende eines Kalenderjahres.

Entscheidend ist die ausgeführte Arbeit

Wichtig ist nicht nur das Rechnungsdatum, sondern welche Bauleistungen tatsächlich innerhalb des Dreijahreszeitraums erbracht wurden.

Danach greift diese spezielle Grenze nicht mehr

Arbeiten, die erst nach Ablauf der drei Jahre ausgeführt werden, fallen grundsätzlich nicht mehr unter die 15-Prozent-Regel, können steuerlich aber aus anderen Gründen trotzdem abschreibungspflichtig sein.

Aus unserer Beraterpraxis

Steuerlich planen – aber nicht kaputtsparen

Natürlich kann es sinnvoll sein, Renovierungen zeitlich zu planen und nicht alles sofort nach dem Kauf durchführen zu lassen. Notwendige Reparaturen würden wir aber niemals nur wegen einer Steuergrenze drei Jahre aufschieben, denn ein größer werdender Schaden kann am Ende wesentlich mehr kosten als die erhoffte Steuerersparnis.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

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