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Muss der Mieter einen Schlüsselverlust sofort dem Vermieter melden?

Kurzantwort

Ja, verliert ein Mieter einen Wohnungs-, Haus- oder sonstigen zur Mietsache gehörenden Schlüssel, sollte er den Vermieter beziehungsweise die zuständige Hausverwaltung unverzüglich informieren. Nur so kann geprüft werden, ob Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Verlust unverzüglich mitteilen

Sobald der Mieter den Schlüsselverlust bemerkt, muss er den Vermieter beziehungsweise die zuständige Verwaltung grundsätzlich unverzüglich darüber informieren.

Der Vermieter muss die Gefahr einschätzen können

Die schnelle Meldung ist insbesondere wichtig, damit geprüft werden kann, ob der verlorene Schlüssel dem Gebäude zugeordnet werden kann und deshalb beispielsweise einzelne Schließzylinder oder sogar Teile einer Schließanlage gesichert werden müssen.

Verlustumstände möglichst genau schildern

Der Mieter sollte mitteilen, welcher Schlüssel fehlt, wann und wo er vermutlich verloren wurde und ob sich zusammen mit dem Schlüssel Hinweise auf die Adresse befanden.

Nicht eigenmächtig nur einen Schlüssel nachmachen

Bei einer größeren Schließanlage sollte der Mieter nicht einfach einen Ersatzschlüssel beschaffen und den Verlust verschweigen, weil dadurch ein mögliches Sicherheitsrisiko bestehen bleiben kann.

Verspätete Meldung kann zusätzliche Folgen haben

Entsteht durch eine schuldhaft verspätete Information ein vermeidbarer zusätzlicher Schaden, können grundsätzlich Schadensersatzansprüche in Betracht kommen; das BGB sieht auch bei notwendigen Schutzmaßnahmen für die Mietsache eine unverzügliche Anzeigepflicht des Mieters vor.

Aus unserer Beraterpraxis

Lieber einmal zu früh melden

Bei einem verlorenen Schlüssel würden wir dem Mieter empfehlen, nicht erst mehrere Tage selbst danach zu suchen und den Vermieter anschließend zu informieren. Besonders bei einer zentralen WEG-Schließanlage kann entscheidend sein, ob der Schlüssel einem bestimmten Gebäude zugeordnet werden kann. Je früher Hausverwaltung und Eigentümer Bescheid wissen, desto eher können sie beurteilen, ob überhaupt etwas unternommen werden muss. Ein verlorener Schlüssel muss schließlich nicht automatisch eine neue Schließanlage bedeuten – verschweigen sollte man ihn aber keinesfalls.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

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