Kurzantwort
Wird die Reparatur eines vom Mieter zu ersetzenden Schadens tatsächlich durchgeführt und entstehen dabei notwendige und angemessene Mehrkosten, können grundsätzlich auch diese höheren tatsächlichen Kosten für den Schadensersatz maßgeblich sein. Bereits erhaltene Zahlungen müssen dabei selbstverständlich angerechnet werden. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Ein Kostenvoranschlag beschreibt die voraussichtlichen Reparaturkosten, während sich bei der tatsächlichen Durchführung beispielsweise zusätzliche notwendige Arbeiten oder höhere Material- und Arbeitskosten ergeben können.
Nach den allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen des § 249 BGB kann grundsätzlich der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag verlangt werden; bei konkreter Abrechnung können deshalb die tatsächlich erforderlichen Reparaturkosten entscheidend sein.
Die höheren Kosten müssen weiterhin durch den Mieterschaden verursacht und zur fachgerechten Beseitigung erforderlich sein; unnötige Zusatzarbeiten oder gleichzeitig durchgeführte Modernisierungen dürfen nicht einfach dem ehemaligen Mieter zugerechnet werden.
Hat der Mieter beispielsweise auf einen Kostenvoranschlag bereits 2.000 Euro gezahlt und betragen die berechtigten tatsächlichen Reparaturkosten später 2.500 Euro, kann grundsätzlich nur noch die verbleibende Differenz verlangt werden und nicht nochmals der gesamte Betrag.
Eine tatsächlich bezahlte Fachunternehmerrechnung kann ein wesentliches Indiz dafür sein, welche Kosten zur Schadensbeseitigung tatsächlich entstanden sind.
Fiktive und konkrete Schadensabrechnung dürfen nicht so miteinander kombiniert werden, dass derselbe Schaden doppelt oder wirtschaftlich günstiger als tatsächlich erforderlich abgerechnet wird.
Wenn aus einem Kostenvoranschlag über 2.000 Euro am Ende eine Rechnung über 2.700 Euro wird, würden wir nicht einfach kommentarlos die zusätzlichen 700 Euro beim ehemaligen Mieter einfordern. Wir würden uns vom Handwerker erklären lassen, warum die Reparatur teurer geworden ist, und darauf achten, dass die Mehrkosten tatsächlich mit dem Mieterschaden zusammenhängen. Sind beispielsweise erst beim Öffnen eines beschädigten Bauteils weitere notwendige Arbeiten sichtbar geworden, kann die höhere Rechnung durchaus nachvollziehbar sein. Wurde dagegen bei der Gelegenheit noch etwas modernisiert oder verbessert, gehört dieser Teil natürlich nicht auf die Rechnung des Mieters. Kostenvoranschlag, Fotos, Handwerkerrechnung und Zahlungsnachweis würden wir deshalb immer gemeinsam aufbewahren.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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