Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was passiert, wenn die tatsächliche Reparatur später teurer wird als der ursprüngliche Kostenvoranschlag?

Kurzantwort

Wird die Reparatur eines vom Mieter zu ersetzenden Schadens tatsächlich durchgeführt und entstehen dabei notwendige und angemessene Mehrkosten, können grundsätzlich auch diese höheren tatsächlichen Kosten für den Schadensersatz maßgeblich sein. Bereits erhaltene Zahlungen müssen dabei selbstverständlich angerechnet werden. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Ein Kostenvoranschlag ist zunächst nur eine Schätzung

Ein Kostenvoranschlag beschreibt die voraussichtlichen Reparaturkosten, während sich bei der tatsächlichen Durchführung beispielsweise zusätzliche notwendige Arbeiten oder höhere Material- und Arbeitskosten ergeben können.

Tatsächliche notwendige Kosten können maßgeblich sein

Nach den allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen des § 249 BGB kann grundsätzlich der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag verlangt werden; bei konkreter Abrechnung können deshalb die tatsächlich erforderlichen Reparaturkosten entscheidend sein.

Nicht jede Mehrkostenposition muss der Mieter bezahlen

Die höheren Kosten müssen weiterhin durch den Mieterschaden verursacht und zur fachgerechten Beseitigung erforderlich sein; unnötige Zusatzarbeiten oder gleichzeitig durchgeführte Modernisierungen dürfen nicht einfach dem ehemaligen Mieter zugerechnet werden.

Bereits gezahlter Schadensersatz wird angerechnet

Hat der Mieter beispielsweise auf einen Kostenvoranschlag bereits 2.000 Euro gezahlt und betragen die berechtigten tatsächlichen Reparaturkosten später 2.500 Euro, kann grundsätzlich nur noch die verbleibende Differenz verlangt werden und nicht nochmals der gesamte Betrag.

Rechnung ist ein wichtiges Beweismittel

Eine tatsächlich bezahlte Fachunternehmerrechnung kann ein wesentliches Indiz dafür sein, welche Kosten zur Schadensbeseitigung tatsächlich entstanden sind.

Keine doppelte fiktive und konkrete Abrechnung

Fiktive und konkrete Schadensabrechnung dürfen nicht so miteinander kombiniert werden, dass derselbe Schaden doppelt oder wirtschaftlich günstiger als tatsächlich erforderlich abgerechnet wird.

Aus unserer Beraterpraxis

Kostenvoranschlag und Endrechnung miteinander vergleichen

Wenn aus einem Kostenvoranschlag über 2.000 Euro am Ende eine Rechnung über 2.700 Euro wird, würden wir nicht einfach kommentarlos die zusätzlichen 700 Euro beim ehemaligen Mieter einfordern. Wir würden uns vom Handwerker erklären lassen, warum die Reparatur teurer geworden ist, und darauf achten, dass die Mehrkosten tatsächlich mit dem Mieterschaden zusammenhängen. Sind beispielsweise erst beim Öffnen eines beschädigten Bauteils weitere notwendige Arbeiten sichtbar geworden, kann die höhere Rechnung durchaus nachvollziehbar sein. Wurde dagegen bei der Gelegenheit noch etwas modernisiert oder verbessert, gehört dieser Teil natürlich nicht auf die Rechnung des Mieters. Kostenvoranschlag, Fotos, Handwerkerrechnung und Zahlungsnachweis würden wir deshalb immer gemeinsam aufbewahren.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Instandhaltung & Sanierung“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage