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Muss ich bei einem Mieterschaden immer das günstigste Handwerkerangebot auswählen?

Kurzantwort

Nein, Sie müssen bei einem vom Mieter verursachten Schaden grundsätzlich nicht automatisch den billigsten Handwerker auswählen. Die Reparaturkosten müssen aber erforderlich und wirtschaftlich angemessen sein; ein deutlich teurerer Anbieter sollte deshalb sachlich begründbar sein. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Erforderlich bedeutet nicht automatisch billigst

Nach § 249 BGB können grundsätzlich die Kosten verlangt werden, die zur sachgerechten Wiederherstellung erforderlich sind.

Wirtschaftlich vernünftig auswählen

Nach der Rechtsprechung muss ein Geschädigter im Rahmen des Zumutbaren wirtschaftlich handeln und darf die Schadensbeseitigung nicht unnötig verteuern.

Qualität und Zuverlässigkeit dürfen eine Rolle spielen

Ein etwas teurerer Fachbetrieb kann beispielsweise vertretbar sein, wenn er zuverlässig verfügbar ist, die notwendige Fachkenntnis besitzt oder Sie mit ihm bereits gute Erfahrungen gemacht haben; entscheidend ist die wirtschaftliche Angemessenheit und nicht allein der niedrigste Preis.

Extreme Preisunterschiede können problematisch werden

Ist Ihnen eine offensichtlich gleichwertige und ohne Weiteres erreichbare Reparaturmöglichkeit zu erheblich niedrigeren Kosten bekannt, kann es schwierig werden, die deutlich höheren Kosten vollständig auf den Mieter abzuwälzen.

Eine bezahlte Rechnung ist hilfreich

Eine tatsächlich beglichene Rechnung eines Fachunternehmens ist ein wichtiges Indiz dafür, welche Reparaturkosten tatsächlich entstanden und erforderlich gewesen sind.

Aus unserer Beraterpraxis

Wir würden nicht automatisch den billigsten Handwerker nehmen

Wenn wir seit Jahren mit einem zuverlässigen Handwerker zusammenarbeiten und dieser für eine Reparatur beispielsweise 1.600 Euro verlangt, würden wir ihn nicht allein deshalb gegen einen unbekannten Anbieter für 1.450 Euro austauschen. Zuverlässigkeit, Qualität, Termintreue und die Erfahrung mit der konkreten Immobilie haben ebenfalls einen wirtschaftlichen Wert. Anders würden wir es sehen, wenn für dieselbe Arbeit ein Betrieb 4.000 Euro verlangt und mehrere vergleichbare Fachbetriebe ungefähr 2.000 Euro berechnen. Gerade bei größeren Mieterschäden würden wir deshalb ein oder zwei Vergleichsangebote einholen, damit später nachvollziehbar bleibt, dass wir vernünftig und nicht unnötig teuer gehandelt haben.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

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