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Kann der Mieter die Höhe meines Kostenvoranschlags bestreiten?

Kurzantwort

Ja, der Mieter kann bestreiten, dass die in Ihrem Kostenvoranschlag angesetzten Reparaturkosten tatsächlich erforderlich und angemessen sind. Im Streitfall müssen Sie die geltend gemachte Schadenshöhe nachvollziehbar begründen und gegebenenfalls beweisen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Ein Kostenvoranschlag ist kein unanfechtbarer Beweis

Ein fachlich nachvollziehbarer Kostenvoranschlag kann eine geeignete Grundlage für die Berechnung eines Mieterschadens sein, der Mieter darf dessen Höhe aber bestreiten.

Erforderliche Kosten sind entscheidend

Nach § 249 BGB können grundsätzlich nur diejenigen Kosten verlangt werden, die zur sachgerechten Wiederherstellung erforderlich sind.

Überhöhte Positionen können gekürzt werden

Ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer muss grundsätzlich einen wirtschaftlich vernünftigen Weg der Schadensbeseitigung wählen und darf den Schaden nicht unnötig verteuern.

Vergleichsangebote können Ihre Position stärken

Bestreitet der Mieter beispielsweise einen Kostenvoranschlag über 5.000 Euro als überhöht, können ein oder zwei ähnlich hohe Vergleichsangebote zeigen, dass sich die angesetzten Kosten tatsächlich im marktüblichen Bereich bewegen.

Auch der notwendige Arbeitsumfang kann streitig sein

Der Mieter kann nicht nur einzelne Preise bestreiten, sondern beispielsweise auch behaupten, dass eine Reparatur ausgereicht hätte und ein vollständiger Austausch überhaupt nicht erforderlich gewesen wäre.

Am Ende kann ein Gericht entscheiden

Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann das Gericht die Schadenshöhe anhand der vorgelegten Unterlagen beurteilen und bei Bedarf beispielsweise auch ein Sachverständigengutachten heranziehen.

Aus unserer Beraterpraxis

Je größer die Forderung, desto besser würden wir sie absichern

Bei einem Mieterschaden über 300 Euro würden wir wahrscheinlich keinen riesigen Verwaltungsaufwand produzieren. Geht es dagegen um 5.000 oder 10.000 Euro, würden wir neben einem detaillierten Kostenvoranschlag möglichst Vergleichsangebote einholen und den Schaden mit zahlreichen Übersichts- und Nahaufnahmen dokumentieren. Wichtig wäre uns außerdem, dass der Handwerker genau beschreibt, welche Arbeiten aufgrund des konkreten Mieterschadens notwendig sind. So wird aus der Behauptung „Das kostet 7.000 Euro“ eine wesentlich besser nachvollziehbare Forderung. Gerade wenn ein ehemaliger Mieter die Kosten bestreitet, kann diese Vorbereitung später viel Geld und Streit ersparen.

Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.

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