Kurzantwort
Ja, der Mieter kann bestreiten, dass die in Ihrem Kostenvoranschlag angesetzten Reparaturkosten tatsächlich erforderlich und angemessen sind. Im Streitfall müssen Sie die geltend gemachte Schadenshöhe nachvollziehbar begründen und gegebenenfalls beweisen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Ein fachlich nachvollziehbarer Kostenvoranschlag kann eine geeignete Grundlage für die Berechnung eines Mieterschadens sein, der Mieter darf dessen Höhe aber bestreiten.
Nach § 249 BGB können grundsätzlich nur diejenigen Kosten verlangt werden, die zur sachgerechten Wiederherstellung erforderlich sind.
Ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer muss grundsätzlich einen wirtschaftlich vernünftigen Weg der Schadensbeseitigung wählen und darf den Schaden nicht unnötig verteuern.
Bestreitet der Mieter beispielsweise einen Kostenvoranschlag über 5.000 Euro als überhöht, können ein oder zwei ähnlich hohe Vergleichsangebote zeigen, dass sich die angesetzten Kosten tatsächlich im marktüblichen Bereich bewegen.
Der Mieter kann nicht nur einzelne Preise bestreiten, sondern beispielsweise auch behaupten, dass eine Reparatur ausgereicht hätte und ein vollständiger Austausch überhaupt nicht erforderlich gewesen wäre.
Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann das Gericht die Schadenshöhe anhand der vorgelegten Unterlagen beurteilen und bei Bedarf beispielsweise auch ein Sachverständigengutachten heranziehen.
Bei einem Mieterschaden über 300 Euro würden wir wahrscheinlich keinen riesigen Verwaltungsaufwand produzieren. Geht es dagegen um 5.000 oder 10.000 Euro, würden wir neben einem detaillierten Kostenvoranschlag möglichst Vergleichsangebote einholen und den Schaden mit zahlreichen Übersichts- und Nahaufnahmen dokumentieren. Wichtig wäre uns außerdem, dass der Handwerker genau beschreibt, welche Arbeiten aufgrund des konkreten Mieterschadens notwendig sind. So wird aus der Behauptung „Das kostet 7.000 Euro“ eine wesentlich besser nachvollziehbare Forderung. Gerade wenn ein ehemaliger Mieter die Kosten bestreitet, kann diese Vorbereitung später viel Geld und Streit ersparen.
Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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