Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Darf ich zurückgelassene Möbel oder Gegenstände meines ehemaligen Mieters entsorgen?

Kurzantwort

Nein, zurückgelassene Gegenstände sollten Sie nicht automatisch als Müll behandeln und sofort entsorgen, solange nicht eindeutig erkennbar ist, dass der ehemalige Mieter auf sein Eigentum verzichten wollte. Bei Gegenständen mit möglichem Wert sollten Sie den Bestand dokumentieren, den Mieter zur Abholung auffordern und vorsichtig vorgehen. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Zurückgelassen bedeutet nicht automatisch herrenlos

Nach § 959 BGB wird eine bewegliche Sache erst dann herrenlos, wenn der Eigentümer den Besitz in der Absicht aufgibt, auf sein Eigentum zu verzichten; das bloße Zurücklassen in der Wohnung beweist diese Absicht nicht immer.

Offensichtlicher Müll ist anders zu beurteilen

Bei erkennbar verbrauchten und offensichtlich wertlosen Gegenständen kann die Situation anders liegen, denn selbst der Bundesgerichtshof hält eine detaillierte Inventarisierung solcher offensichtlich wertlosen Sachen nicht in jedem Fall für erforderlich.

Wertvolle Sachen besser dokumentieren

Bei Möbeln, Elektrogeräten, persönlichen Unterlagen, Schmuck oder anderen möglicherweise wertvollen Gegenständen sollten Sie Fotos anfertigen und möglichst festhalten, was sich nach dem Auszug noch in der Wohnung befindet.

Ehemaligen Mieter zur Abholung auffordern

Ist der Mieter erreichbar, sollte er schriftlich aufgefordert werden, seine Sachen innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen; eine allgemeine gesetzliche Einheitsfrist, nach deren Ablauf jedes zurückgelassene Eigentum automatisch weggeworfen werden darf, gibt es nicht.

Vorschnelles Entsorgen kann teuer werden

Der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit einer eigenmächtigen Wohnungsräumung deutlich gemacht, dass ein Vermieter für verloren gegangene oder entsorgte Mietergegenstände schadensersatzpflichtig werden kann und eine fehlende Bestandsaufnahme seine Beweisposition erheblich verschlechtern kann.

Rückgabepflicht des Mieters bleibt bestehen

Der Mieter ist nach Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet, sodass notwendige Kosten wegen nicht ordnungsgemäß entfernter Gegenstände unter den jeweiligen Voraussetzungen ebenfalls Ansprüche des Vermieters auslösen können.

Aus unserer Beraterpraxis

Den Sperrmüll würden wir nicht sofort bestellen

Steht nach dem Auszug noch ein alter kaputter Wäscheständer und eine Tüte Müll in der Wohnung, ist die Situation aus unserer Sicht eine andere als bei Fernseher, Möbeln, Aktenordnern oder persönlichen Erinnerungsstücken. Bei allem, was noch einen erkennbaren Wert haben könnte, würden wir zunächst ausführliche Fotos machen und eine kleine Bestandsliste erstellen. Anschließend würden wir den ehemaligen Mieter nachweisbar auffordern, die Sachen abzuholen. Reagiert er nicht, würden wir bei wertvolleren Gegenständen vor einer endgültigen Entsorgung lieber einmal mehr rechtlich prüfen lassen, welcher weitere Weg im konkreten Fall zulässig ist. Die Kosten für Räumung, Transport und gegebenenfalls Lagerung würden wir ebenfalls sauber dokumentieren. Ein falsch entsorgter vermeintlicher 50-Euro-Schrank ist ärgerlich – bei angeblich darin befindlichen Wertsachen kann aus derselben Aktion plötzlich ein wesentlich größerer Streit entstehen.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Mietrecht & Konflikte“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage