Kurzantwort
Lässt ein ehemaliger Mieter Gegenstände pflichtwidrig in der Wohnung zurück, kann der Vermieter notwendige und angemessene Kosten für Räumung, Transport und gegebenenfalls Lagerung grundsätzlich als Schadensersatz verlangen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Kosten tatsächlich durch die nicht ordnungsgemäße Rückgabe verursacht wurden. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Nach § 546 BGB ist der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet; dazu gehört grundsätzlich auch, eigene Möbel und persönliche Gegenstände zu entfernen.
Verletzt der Mieter seine vertraglichen Pflichten und entstehen dem Vermieter dadurch Kosten, kommt nach § 280 BGB grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch in Betracht.
Muss der Vermieter zurückgelassene Gegenstände aus der Wohnung entfernen und wegen ihres möglichen Wertes zunächst einlagern, können notwendige Transport- und Lagerkosten grundsätzlich ersatzfähig sein.
Der Vermieter darf die Situation nicht unnötig verteuern und beispielsweise ohne sachlichen Grund eine unverhältnismäßig teure Lagerungsmöglichkeit auswählen.
Bei eindeutig wertlosem Müll oder Unrat können insbesondere angemessene Entrümpelungs- und Entsorgungskosten entstehen; bei möglicherweise wertvollen Sachen ist dagegen vor einer Entsorgung größere Vorsicht erforderlich.
Fotos der zurückgelassenen Gegenstände sowie Rechnungen für Räumung, Transport, Container oder Lagerung erleichtern den Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten erheblich.
Wenn ein ehemaliger Mieter eine Wohnung voller Möbel und Kartons zurücklässt, würden wir zunächst alles fotografieren und anschließend sauber dokumentieren, welche Kosten durch die Räumung entstehen. Bei offensichtlich wertlosem Müll würden wir eine vernünftige Entrümpelungsfirma beauftragen und die Rechnung aufbewahren. Bei möglicherweise wertvollen Gegenständen würden wir dagegen nicht einfach alles entsorgen, sondern gegebenenfalls eine Lagerung organisieren und den ehemaligen Mieter nachweisbar zur Abholung auffordern. Auch bei den Kosten würden wir wirtschaftlich handeln: Für einen halben Hausstand sollte nicht ohne nachvollziehbaren Grund das teuerste Lagerhaus der Stadt angemietet werden. Besonders wichtig finden wir, echte Rechnungen und Zahlungsnachweise aufzubewahren, statt später Arbeitsstunden und Kosten nur ungefähr zu schätzen. So lässt sich gegenüber dem ehemaligen Mieter oder gegebenenfalls vor Gericht wesentlich besser erklären, welcher finanzielle Schaden tatsächlich entstanden ist.
Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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