Kurzantwort
Nein, muss der Mieter die Wohnung lediglich „besenrein“ zurückgeben, gehört ein normales gründliches Fensterputzen grundsätzlich nicht automatisch dazu. Grobe oder außergewöhnlich starke Verschmutzungen müssen allerdings beseitigt werden. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Der Bundesgerichtshof versteht unter einer besenreinen Rückgabe im Kern die Beseitigung grober Verschmutzungen und verlangt damit keine vollständige professionelle Reinigung der Wohnung.
Sind die Fensterscheiben lediglich in einem üblichen, durch längere Nutzung entstandenen Zustand, müssen sie bei einer lediglich besenrein geschuldeten Rückgabe grundsätzlich nicht vollständig geputzt und auf Hochglanz gebracht werden.
Sind Fenster dagegen deutlich und außergewöhnlich verschmutzt, etwa mit starken Ablagerungen oder anderen groben Verschmutzungen, kann eine Reinigung erforderlich sein.
Aufkleber, Klebereste oder vergleichbare vom Mieter verursachte erhebliche Rückstände sollten grundsätzlich entfernt werden, weil sie über eine normale Gebrauchsspur hinausgehen können.
Enthält der Mietvertrag besondere Regelungen zur Rückgabe und Reinigung, müssen diese zusätzlich geprüft werden, wobei formularmäßige Verpflichtungen zu einer übermäßig umfassenden Grundreinigung rechtlich problematisch sein können.
Wenn eine Wohnung ansonsten ordentlich zurückgegeben wird und die Fenster einfach nur so aussehen, wie Fenster nach längerer Nutzung eben aussehen, würden wir daraus keinen großen Konflikt mit dem ausziehenden Mieter machen. Anders sähe es bei jahrelang offensichtlich ungeputzten Scheiben, starken Kleberesten oder sonstigen außergewöhnlichen Verschmutzungen aus. Bei der Wohnungsübergabe wären uns mögliche Schäden an Fenstern, Rahmen und Beschlägen ohnehin wesentlich wichtiger als die Frage, ob die Scheibe gerade frisch poliert wurde. Eine gründliche Fensterreinigung kostet überschaubares Geld – ein beschädigtes Fenster kann dagegen schnell teuer werden.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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