Kurzantwort
Nein, eine vollständige professionelle Grundreinigung von Küche und Bad ist beim Auszug grundsätzlich nicht automatisch geschuldet. Küche, Bad und WC müssen aber von groben Verschmutzungen befreit und in einem hygienisch gebrauchsfähigen Zustand zurückgegeben werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Ist lediglich eine besenreine Rückgabe geschuldet, müssen grundsätzlich grobe Verschmutzungen beseitigt werden; eine komplette Grundreinigung verlangt der Begriff dagegen nicht.
Gerade Küche, Bad und WC dürfen nicht in einem Zustand zurückgegeben werden, der wegen jahrelang unterlassener Reinigung hygienisch nicht mehr gebrauchsfähig ist.
Erhebliche Verschmutzungen, starke Ablagerungen, Spinnweben oder vergleichbare grobe Verunreinigungen können deshalb vor der Rückgabe zu beseitigen sein.
Der Mieter muss die Sanitäranlagen bei einer lediglich besenreinen Rückgabepflicht grundsätzlich nicht so reinigen, als würden sie anschließend professionell gereinigt oder neuwertig übergeben.
Schimmel, beschädigte Armaturen, eingebrannte Stellen oder andere vom Mieter schuldhaft verursachte Beschädigungen sind nicht bloß eine Frage der Reinigung und können eigenständige Schadensersatzansprüche auslösen.
Wir würden nicht darüber diskutieren, ob jede Armatur vollkommen kalkfrei glänzt oder die Dusche wie in einem Hotel aussieht. Küche und Bad sollten aber so zurückgegeben werden, dass ein normaler Mensch sie ohne Ekel betreten und benutzen kann. Besonders starke Fettablagerungen in der Küche, massive Verschmutzungen im Kühlschrank oder über Jahre entstandene Ablagerungen in Dusche und WC würden wir nicht mehr unter normale besenreine Rückgabe einordnen.
Bei der Übergabe würden wir außerdem sauber unterscheiden, ob etwas lediglich gereinigt werden muss oder tatsächlich beschädigt ist. Eine verschmutzte Herdplatte ist etwas anderes als eine eingebrannte oder zerstörte Herdplatte, und Kalk auf einer Armatur ist etwas anderes als eine beschädigte Armatur. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil aus einer überschaubaren Reinigung nicht unnötig ein großer Mieterschaden gemacht werden sollte.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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