Kurzantwort
Nein, eine professionelle Teppichreinigung durch eine Fachfirma ist beim Auszug grundsätzlich nicht automatisch geschuldet. Je nach Mietvertrag, Zustand des Teppichs und wirksamer Reinigungspflicht kann allerdings eine angemessene Reinigung erforderlich sein. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Ist lediglich eine besenreine Rückgabe vereinbart, reicht grundsätzlich die Beseitigung grober Verschmutzungen; daraus folgt keine Pflicht zur professionellen Grund- oder Chemischreinigung.
Der Mieter muss einen mitvermieteten Teppichboden während der Mietzeit grundsätzlich pfleglich behandeln und übliche Verschmutzungen im normalen Rahmen beseitigen.
Eine wirksame mietvertragliche Regelung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine weitergehende Teppichreinigung verlangen, insbesondere wenn eine solche Reinigung aufgrund des tatsächlichen Zustands erforderlich geworden ist.
Eine formularmäßige Klausel, nach der der Mieter die Teppichreinigung zwingend durch eine Fachfirma durchführen lassen muss, kann jedenfalls hinsichtlich dieses Fachfirmenzwangs unwirksam sein; eine zulässige Reinigungspflicht kann trotzdem bestehen bleiben.
Ist der Teppich lediglich aufgrund seines Alters und einer vertragsgemäßen Nutzung abgenutzt, kann daraus nicht automatisch eine besondere Reinigungspflicht oder gar eine Ersatzpflicht des Mieters hergeleitet werden.
Brandlöcher, massive Flecken oder andere schuldhaft verursachte Beschädigungen können unabhängig von einer Reinigungspflicht einen Schadensersatzanspruch auslösen.
Wenn ein Teppich nach mehreren Jahren normal genutzt wurde und lediglich die üblichen Gebrauchsspuren zeigt, würden wir beim Auszug nicht reflexartig eine professionelle Teppichreinigung verlangen. Entscheidend wäre für uns zunächst, wie der Teppich tatsächlich aussieht und was im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde. Bei kleineren normalen Verschmutzungen sollte man aus unserer Sicht auch wirtschaftlich denken und nicht wegen überschaubarer Reinigungskosten einen unnötigen Streit beginnen.
Anders würden wir es bei erheblichen Flecken, Brandstellen oder anderen Beschädigungen sehen, die klar über normale Nutzung hinausgehen. Solche Stellen würden wir bei der Übergabe aus der Entfernung und zusätzlich als Nahaufnahme fotografieren und mit den Bildern vom Einzug vergleichen. Gerade bei einem älteren Teppich muss außerdem berücksichtigt werden, welchen tatsächlichen Zeitwert er vor dem Schaden überhaupt noch hatte.
Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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