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Was bedeutet „besenrein“ bei der Rückgabe einer Mietwohnung?

Kurzantwort

„Besenrein“ bedeutet grundsätzlich, dass der Mieter die Wohnung leer und von groben Verschmutzungen befreit zurückgeben muss. Eine vollständige Grundreinigung, frisch geputzte Fenster oder eine Renovierung sind damit allein noch nicht verlangt. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Grobe Verschmutzungen müssen beseitigt werden

Der Bundesgerichtshof definiert die besenreine Rückgabe als Beseitigung grober Verschmutzungen.

Die Wohnung sollte vollständig geräumt sein

Eigene Möbel, Gegenstände und Umzugsreste des Mieters müssen grundsätzlich entfernt werden; „besenrein“ bedeutet nicht, dass Sachen einfach zurückgelassen werden dürfen.

Keine professionelle Grundreinigung

Eine besenreine Rückgabe verpflichtet den Mieter grundsätzlich nicht dazu, Küche, Keller, Fenster oder sämtliche Oberflächen wie nach einer professionellen Reinigung gründlich zu säubern.

Renovieren ist etwas anderes

Aus der Verpflichtung zur besenreinen Rückgabe allein folgt keine Pflicht, Wände neu zu streichen, zu tapezieren oder andere Schönheitsreparaturen auszuführen.

Andere Pflichten können trotzdem bestehen

Hat der Mieter beispielsweise eigene Einbauten vorgenommen, schuldhaft Schäden verursacht oder bestehen wirksame anderweitige mietvertragliche Verpflichtungen, können neben der besenreinen Rückgabe weitere Arbeiten erforderlich sein.

Grober Schmutz sollte wirklich weg sein

Zur besenreinen Rückgabe gehört deshalb praktisch insbesondere, Böden grob zu reinigen, größere Verschmutzungen und Abfälle zu beseitigen und auch offensichtliche Verschmutzungen in Nebenräumen nicht einfach zurückzulassen.

Aus unserer Beraterpraxis

„Besenrein“ würden wir auch wirklich so verstehen

Wir würden von einem ausziehenden Mieter keine Hotelzimmerreinigung verlangen, wenn im Mietvertrag lediglich eine besenreine Rückgabe vorgesehen ist. Die Wohnung sollte leer sein und grober Schmutz, Müll oder sonstige erhebliche Verschmutzungen sollten selbstverständlich beseitigt werden. Ob die Fenster dagegen gerade frisch geputzt wurden oder irgendwo noch etwas Staub liegt, würden wir nicht zum großen Streitpunkt machen. Viel wichtiger wäre uns, bei der Übergabe sorgfältig zu prüfen, ob echte Schäden vorhanden sind und diese sauber zu dokumentieren. Sauberkeitsvorstellungen sind subjektiv – Beschädigungen der Immobilie können dagegen schnell richtig Geld kosten.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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