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Wie lange muss ich zurückgelassene Gegenstände eines ehemaligen Mieters aufbewahren?

Kurzantwort

Für Gegenstände, die ein Mieter nach einem normalen Auszug zurücklässt, gibt es keine allgemeine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von beispielsweise 30 Tagen oder drei Monaten. Bei erkennbar wertvollen oder persönlichen Sachen sollten Sie dem ehemaligen Mieter eine angemessene Frist zur Abholung setzen und bis zur Klärung vorsichtig mit einer Entsorgung umgehen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Keine pauschale Frist nach einem normalen Auszug

Wie lange zurückgelassene Gegenstände aufbewahrt werden müssen, hängt unter anderem von Art, Wert und Umfang der Sachen sowie den Umständen des Einzelfalls ab.

Eine Abholfrist schafft Klarheit

Ist der ehemalige Mieter erreichbar, sollten Sie ihn nachweisbar auffordern, seine Gegenstände innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen und gleichzeitig ankündigen, wie Sie danach weiter vorgehen wollen.

Eigentum verschwindet nicht automatisch

Auch nach Ablauf Ihrer gesetzten Frist werden wertvolle Gegenstände nicht allein deshalb automatisch herrenlos, denn eine Eigentumsaufgabe setzt nach § 959 BGB den Willen des Eigentümers voraus, auf sein Eigentum zu verzichten. (gesetze-im-internet.de)

Müll ist anders zu behandeln

Bei offensichtlich wertlosen Sachen, an deren weiterer Aufbewahrung erkennbar kein Interesse besteht, kann eine deutlich schnellere Entsorgung vertretbar sein, während bei Möbeln, Elektrogeräten, Dokumenten oder persönlichen Erinnerungsstücken größere Vorsicht geboten ist. (juris.bundesgerichtshof.de)

Bei einer Zwangsräumung gelten besondere Regeln

Bei einer beschränkten Räumungsvollstreckung nach § 885a ZPO sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass zurückgelassene Sachen nach einem Monat unter den dort geregelten Voraussetzungen verwertet werden können; offensichtlich wertlose Sachen können schon vorher vernichtet werden. (gesetze-im-internet.de)

Dokumentieren schützt vor späterem Streit

Fotos, eine Bestandsliste, die schriftliche Abholaufforderung und gegebenenfalls Nachweise über Transport und Lagerung helfen Ihnen, Ihr Vorgehen später nachvollziehbar zu belegen.

Aus unserer Beraterpraxis

Einen Monat würden wir nicht als Freifahrtschein verstehen

Bei einem normalen freiwilligen Auszug würden wir nicht denken: 30 Tage sind vorbei, jetzt darf alles in den Container. Bei einigen offensichtlich wertlosen Resten wäre das eine andere Situation als bei einem Laptop, Familienfotos, Dokumenten oder hochwertigen Möbeln. Wertvollere Gegenstände würden wir fotografieren, auflisten und dem ehemaligen Mieter schriftlich eine vernünftige Abholmöglichkeit geben. Reagiert er trotzdem nicht, würden wir vor der endgültigen Entsorgung wertvoller Sachen lieber prüfen, ob Lagerung, Verwertung oder ein anderer rechtssicherer Weg sinnvoll ist. Gleichzeitig würden wir vermeiden, eine Wohnung monatelang als kostenloses Möbellager für einen ehemaligen Mieter zu blockieren. Die entstandenen Transport- und Lagerkosten würden wir vollständig dokumentieren.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

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