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Was kann ich tun, wenn der Mieter einen berechtigten Zutritt zur Wohnung verweigert?

Kurzantwort

Besteht ein konkreter sachlicher Grund für die Besichtigung und wurde der Termin angemessen angekündigt, kann der Mieter verpflichtet sein, Ihnen den Zutritt zu ermöglichen. Verweigert er ihn trotzdem beharrlich, kommen eine gerichtliche Durchsetzung und bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen im Einzelfall sogar eine Kündigung in Betracht. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Zunächst eindeutig schriftlich auffordern

Sie sollten den konkreten Besichtigungsgrund nennen, einen angemessenen Termin beziehungsweise mehrere Terminvorschläge machen und die Aufforderung möglichst nachweisbar dokumentieren.

Zutritt kann gerichtlich durchgesetzt werden

Besteht tatsächlich eine Zutrittspflicht und verweigert der Mieter diese, kann der Vermieter seinen Anspruch grundsätzlich gerichtlich durchsetzen; der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich bestätigt, dass ein Vermieter nicht zwingend erst einen solchen Duldungstitel erstreiten muss, bevor weitere mietrechtliche Konsequenzen überhaupt denkbar sind.

Nicht einfach selbst die Wohnung öffnen

Auch bei einer unberechtigten Verweigerung sollten Sie die Wohnung grundsätzlich nicht eigenmächtig mit einem vorhandenen Schlüssel betreten, denn das alleinige Gebrauchsrecht liegt während der Mietzeit beim Mieter.

Schadensersatz kann möglich sein

Entsteht Ihnen durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters ein nachweisbarer Schaden, können grundsätzlich auch Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Im Extremfall kann sogar eine Kündigung möglich sein

Eine nachhaltige und schuldhafte Verweigerung notwendiger Zutritts- oder Duldungspflichten kann nach den Umständen des Einzelfalls eine ordentliche oder sogar außerordentliche Kündigung rechtfertigen; automatisch führt eine einzelne verweigerte Besichtigung jedoch nicht zur Kündigung.

Aus unserer Beraterpraxis

Erst freundlich – dann konsequent

Wir würden zunächst versuchen herauszufinden, warum der Mieter den Termin verweigert, und ihm ein oder zwei vernünftige Alternativtermine anbieten. Verweigert er aber beispielsweise bei einem notwendigen Schaden, einer Reparatur oder einem anderen klar berechtigten Anlass dauerhaft jeden Zutritt, würden wir das nicht endlos hinnehmen. Gerade bei möglichen Gebäudeschäden kann aus einer zunächst kleinen Sache durch Zeitverlust schnell ein erhebliches finanzielles Problem werden. Wichtig wäre uns deshalb, sämtliche Terminangebote und Reaktionen des Mieters schriftlich zu dokumentieren.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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