Kurzantwort
Beschädigt ein Mieter einen bereits älteren Gegenstand, muss er grundsätzlich nicht automatisch die vollständigen Kosten für einen fabrikneuen Ersatz bezahlen, wenn der Vermieter dadurch wirtschaftlich besser gestellt würde als vor dem Schaden. Alter, Zustand und voraussichtliche Lebensdauer des beschädigten Gegenstands müssen deshalb bei der Schadenshöhe berücksichtigt werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Nach § 249 BGB soll der Geschädigte grundsätzlich so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde – aber nicht besser.
Muss beispielsweise ein bereits jahrelang genutzter Bodenbelag wegen eines vom Mieter verursachten Schadens vollständig durch einen neuen ersetzt werden, kann deshalb ein Abzug „neu für alt“ erforderlich sein.
Die Höhe des Abzugs richtet sich insbesondere nach dem Alter, dem bisherigen Zustand und der zu erwartenden Lebensdauer des beschädigten Gegenstands; starre steuerliche Abschreibungstabellen entscheiden darüber nicht automatisch.
Hat ein Gegenstand beispielsweise eine angenommene Lebensdauer von zehn Jahren und war beim Schaden bereits sechs Jahre alt, kann vereinfacht nur noch der Wert der verbleibenden vier Jahre relevant sein – die konkrete Berechnung hängt jedoch vom Einzelfall ab.
War ein Gegenstand praktisch am Ende seiner normalen Lebensdauer und ohnehin bald zu ersetzen, kann der ersatzfähige Betrag entsprechend gering sein oder im Extremfall ganz entfallen.
Wird der beschädigte alte Gegenstand lediglich repariert und erhält der Vermieter dadurch keinen neuen Gegenstand mit längerer Lebensdauer, kann ein Abzug „neu für alt“ ausscheiden.
Wenn ein Mieter einen zwölf Jahre alten Boden beschädigt, würden wir nicht davon ausgehen, dass ihm deshalb selbstverständlich ein komplett neuer Boden zu 100 Prozent berechnet werden kann. Entscheidend ist, welchen wirtschaftlichen Wert der alte Boden unmittelbar vor dem Schaden noch hatte. Umgekehrt bedeutet „alt“ natürlich auch nicht automatisch „wertlos“ – ein hochwertiger und gut erhaltener Gegenstand kann trotz seines Alters noch einen erheblichen Restwert besitzen. Gerade bei größeren Schäden würden wir deshalb Alter, ursprüngliche Qualität, Zustand und realistische Lebensdauer möglichst gut dokumentieren. Ein Schadensersatz soll Ihren Schaden ersetzen, aber nicht auf Kosten des Mieters eine ohnehin bald anstehende Komplettmodernisierung finanzieren.
Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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