Kurzantwort
Ein angekündigter Auszug sollte beim Immobilienkauf erst dann als wirklich belastbar eingeplant werden, wenn das Mietverhältnis wirksam beendet ist und die tatsächliche Räumung ausreichend abgesichert wurde. Zieht der Mieter entgegen der Planung nicht aus, können sich Neuvermietung, Renovierung und erwartete höhere Miete erheblich verzögern. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Die unverbindliche Aussage eines Mieters, demnächst ausziehen zu wollen, ist etwas anderes als eine wirksame Kündigung oder eine eindeutig vereinbarte Beendigung des Mietverhältnisses.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter grundsätzlich zur Rückgabe der Wohnung verpflichtet.
Bleibt der Mieter trotzdem in der Wohnung, kann eine gerichtliche Durchsetzung der Räumung erforderlich werden und der Käufer kann die Wohnung bis dahin nicht wie geplant frei nutzen oder neu vermieten.
Für die Zeit einer verspäteten Rückgabe kann grundsätzlich eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten oder der ortsüblichen Miete verlangt werden; dadurch verschwindet jedoch weder das zeitliche noch das rechtliche Risiko.
Soll die Wirtschaftlichkeit gerade durch den Auszug und eine anschließende Neuvermietung verbessert werden, sollte diese höhere Miete erst nach tatsächlich erfolgter Räumung als sicherer Ertrag betrachtet werden.
Soll die Wohnung ausdrücklich mietfrei erworben werden, empfiehlt Notar.de, die Räumung durch den Mieter als Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung im notariellen Kaufvertrag vorzusehen.
Ist der Auszug noch nicht ausreichend gesichert, sollte die Immobilie wirtschaftlich eher wie eine weiterhin vermietete Wohnung bewertet werden als wie eine sicher leer stehende Wohnung.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters§ 546a BGB – Entschädigung bei verspäteter RückgabeNotar.de – Kauf einer vermieteten Immobilie
Wir möchten wissen, ob tatsächlich gekündigt wurde, zu welchem Termin das Mietverhältnis endet und ob der Mieter diesen Termin weiterhin bestätigt.
Wenn die Wohnung heute beispielsweise für 700 Euro vermietet ist und nach dem Auszug angeblich 950 Euro erzielen soll, kalkulieren wir nicht sofort mit den 950 Euro.
Schlüsselübergabe und tatsächliche Räumung sind für uns wesentlich belastbarer als jede vorherige Absichtserklärung.
Renovierungsbeginn, Neuvermietung, höhere Miete und Finanzierungskalkulation können sich verschieben, wenn der Mieter nicht wie vorgesehen auszieht.
Wenn gerade die freie Verfügbarkeit kaufentscheidend ist, sollte der Käufer den vollen Kaufpreis aus unserer Sicht nicht allein auf das Versprechen eines späteren Auszugs hin zahlen.
Ist der Auszug noch unsicher, betrachten wir die bestehende Vermietung zunächst als Realität und die spätere freie Verfügung als zusätzliche Chance.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!