Kurzantwort
Ist im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass die Miete auf ein bestimmtes Konto überwiesen wird, kann sich der Vermieter grundsätzlich auf diesen vereinbarten Zahlungsweg berufen. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, kann eine Barzahlung nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden, denn Euro-Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können Mieter und Vermieter grundsätzlich vereinbaren, auf welche Weise die Miete bezahlt werden soll. Die Deutsche Bundesbank weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz der Eigenschaft von Euro-Banknoten als gesetzlichem Zahlungsmittel vertraglich eine bestimmte Zahlungsart vereinbart oder ausgeschlossen werden kann.
Wurde keine andere Zahlungsweise vereinbart, sind Euro-Banknoten grundsätzlich zur Erfüllung einer Geldschuld zu akzeptieren.
Bei einer Überweisung lassen sich Betrag, Zahlungstag und Absender anhand der Kontoauszüge leicht nachvollziehen, während bei Bargeldzahlungen regelmäßig ein belastbarer Nachweis über die Übergabe geschaffen werden sollte.
Nimmt ein Vermieter die Miete bar entgegen, sollte er dem Mieter eine schriftliche Quittung über Betrag, Monat und Zahlungsdatum ausstellen und selbst ebenfalls einen Nachweis aufbewahren.
Möchte der Vermieter während eines bestehenden Mietverhältnisses von einer bisher akzeptierten Zahlungsweise auf eine andere umstellen, sollte zunächst geprüft werden, was der Mietvertrag vorsieht und ob eine einseitige Änderung überhaupt möglich ist.
Bei einer Kapitalanlageimmobilie sehen wir kaum einen praktischen Vorteil darin, monatliche Mieten persönlich in bar entgegenzunehmen. Die Überweisung ist für beide Seiten einfacher und schafft automatisch einen nachvollziehbaren Zahlungsnachweis.
Der Vermieter muss das Geld entgegennehmen, quittieren, sicher verwahren und anschließend gegebenenfalls selbst bei seiner Bank einzahlen. Bei mehreren Immobilien wäre dieses Verfahren aus unserer Sicht völlig unpraktisch.
Wir würden deshalb schon im Mietvertrag eindeutig festlegen, auf welches Konto die Miete zu überweisen ist. Das verhindert spätere Diskussionen über den Zahlungsweg und erleichtert gleichzeitig die laufende Kontrolle der Mieteingänge.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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