28 Fragen in diesem Themenbereich
Banken betrachten bei einer vermieteten Einzimmerwohnung vor allem die tatsächlich vereinbarte Nettokaltmiete und prüfen, ob diese dauerhaft erzielbar ist. …
Antwort lesenEine hundertprozentige Sicherheit gegen zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Mieter gibt es nicht, aber eine systematische Bonitätsprüfung kann das Risiko …
Antwort lesenSie dürfen Unterlagen und Angaben verlangen, die für die Auswahl des Mieters und den Abschluss des Mietvertrags tatsächlich erforderlich sind – allerdings nicht …
Antwort lesenJa, bei einem ernsthaften und bereits ausgewählten Mietinteressenten können Sie grundsätzlich einen für Vermietungszwecke geeigneten Bonitätsnachweis verlangen. Die …
Antwort lesenSie dürfen Fragen stellen, die für die Entscheidung über das Mietverhältnis tatsächlich erforderlich sind, insbesondere zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und …
Antwort lesenUnzulässige Fragen in einer Mieterselbstauskunft muss ein Mietinteressent grundsätzlich nicht wahrheitsgemäß beantworten; häufig wird hier vom sogenannten „Recht …
Antwort lesenBei Selbstständigen fehlen häufig klassische Gehaltsabrechnungen, deshalb sollten Sie die Zahlungsfähigkeit anhand anderer geeigneter Einkommensnachweise und einer …
Antwort lesenWarnsignale können beispielsweise widersprüchliche Angaben, nicht nachvollziehbare Einkommensnachweise, eine deutlich zu hohe Mietbelastung oder die Verweigerung …
Antwort lesenGrundsätzlich sollten Sie den bisherigen Vermieter eines Mietinteressenten nicht einfach kontaktieren und dort Informationen über den Bewerber einholen. Die …
Antwort lesenNein, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sollten Sie bei der Wohnungsvermietung nicht zur zwingenden Voraussetzung machen, denn der bisherige Vermieter ist …
Antwort lesenSind mehrere Mietinteressenten wirtschaftlich ähnlich geeignet, müssen Sie nicht automatisch den Bewerber mit dem höchsten Einkommen auswählen. Sie können weitere …
Antwort lesenJa, grundsätzlich können Sie einem Mietinteressenten absagen, ohne Ihre Auswahlentscheidung ausführlich zu begründen. Die Entscheidung selbst darf jedoch nicht auf …
Antwort lesenGrundsätzlich sollten Sie die Bewerbungsunterlagen abgelehnter Mietinteressenten löschen, sobald die Wohnung an einen anderen Bewerber vergeben und das …
Antwort lesenJa, wenn der Mietinteressent ausdrücklich damit einverstanden ist, dass Sie seine Kontaktdaten für mögliche spätere Wohnungsangebote aufbewahren, ist dies …
Antwort lesenBewerbungsunterlagen von Mietinteressenten enthalten häufig sensible persönliche und finanzielle Informationen und sollten deshalb vor dem Zugriff unbefugter …
Antwort lesenEin guter Mietvertrag sollte insbesondere Mietobjekt, Miethöhe, Betriebskosten, Zahlungsweise, Kaution, Mietbeginn sowie wichtige Rechte und Pflichten beider Seiten …
Antwort lesenEin gutes Wohnungsübergabeprotokoll sollte vor allem den Zustand der einzelnen Räume, vorhandene Schäden, Zählerstände und die Zahl der übergebenen Schlüssel …
Antwort lesenJa, Fotos können das Übergabeprotokoll sehr sinnvoll ergänzen und später helfen, den tatsächlichen Zustand der Wohnung bei Ein- oder Auszug nachzuweisen. Besonders …
Antwort lesenDer Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu unterschreiben. Verweigert er die Unterschrift, sollten Sie den Zustand der …
Antwort lesenJa, als Vermieter können Sie grundsätzlich einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mitnehmen, und gerade bei einem Auszug kann das sehr sinnvoll sein. Der Zeuge kann …
Antwort lesenDas kann schwierig sein: Haben Mieter und Vermieter bei der Rückgabe ein gemeinsames Übergabeprotokoll unterschrieben und darin bestimmte erkennbare Schäden nicht …
Antwort lesenEntdecken Sie nach der Rückgabe einen zuvor nicht erkennbaren Schaden, können grundsätzlich weiterhin Ansprüche gegen den ehemaligen Mieter bestehen, wenn dieser …
Antwort lesenOrdentliche Kündigung wegen berechtigten Interesses Außerordentliche fristlose Kündigung wegen wichtigen Grundes Sonderfälle mit erleichtertem oder besonderem …
Antwort lesenWeicht die im Exposé genannte Miete vom Mietvertrag ab, sollte vor dem Kauf geklärt werden, welche aktuelle vertraglich geschuldete Nettokaltmiete tatsächlich gilt …
Antwort lesenVor dem Kauf sollten Sie neben der aktuellen Miethöhe insbesondere Vertragsbeginn, Staffel- oder Indexmiete, Betriebskostenregelungen, Kaution, Nebenabreden und …
Antwort lesenProblematisch können insbesondere individuelle Vereinbarungen sein, die dem Mieter zusätzliche Nutzungsrechte, ungewöhnlich günstige Konditionen oder besondere …
Antwort lesenStehen mehrere Personen gemeinsam als Mieter im Mietvertrag, sollte der Käufer prüfen, wer noch Vertragspartei ist, wer tatsächlich in der Wohnung lebt und ob …
Antwort lesenEin Kündigungsausschluss kann die Möglichkeiten zur ordentlichen Beendigung eines bestehenden Mietverhältnisses deutlich einschränken und sollte deshalb vor dem …
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