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Welche Unterlagen darf ich von einem Mietinteressenten verlangen?

Kurzantwort

Sie dürfen Unterlagen und Angaben verlangen, die für die Auswahl des Mieters und den Abschluss des Mietvertrags tatsächlich erforderlich sind – allerdings nicht alle Unterlagen bereits bei der ersten Besichtigung. Einkommensnachweise und eine geeignete Bonitätsauskunft sollten grundsätzlich erst bei einem ernsthaften beziehungsweise bereits ausgewählten Mietinteressenten verlangt werden. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Bei der Besichtigung noch keine komplette Bewerbungsmappe

Beim reinen Besichtigungstermin dürfen grundsätzlich Name, Vorname und Anschrift erhoben und die Identität durch Vorzeigen des Personalausweises überprüft werden; eine Ausweiskopie ist zu diesem Zeitpunkt nach der aktuellen Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz nicht zulässig.

Einkommen darf abgefragt werden

Bekundet der Interessent konkret, die Wohnung anmieten zu wollen, dürfen unter anderem Beruf, Arbeitgeber und grundsätzlich auch die Höhe des verfügbaren Nettoeinkommens abgefragt werden.

Nachweise erst beim ausgewählten Kandidaten

Wenn Sie sich grundsätzlich für einen Bewerber entschieden haben, können Sie unmittelbar vor Vertragsabschluss beispielsweise eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, einen geeigneten Kontoauszug oder einen Einkommensteuerbescheid als Nachweis verlangen; nicht benötigte Angaben dürfen dabei geschwärzt werden.

Bonitätsnachweis ja – komplette Datenauskunft nein

Sie können einen speziell für die Vermietung bestimmten Bonitätsnachweis verlangen, sollten aber nicht die umfangreiche kostenlose DSGVO-Selbstauskunft einer Auskunftei fordern, weil diese regelmäßig mehr persönliche Informationen enthält als für die Mieterauswahl erforderlich sind.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht verpflichtend verlangen

Eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters kann nicht zur zwingenden Voraussetzung gemacht werden, weil der bisherige Vermieter nicht verpflichtet ist, eine solche Bescheinigung auszustellen.

Aus unserer Beraterpraxis

Nicht möglichst viele Unterlagen – sondern die richtigen

Wir würden von einem Mietinteressenten keine zwanzigseitige Bewerbungsmappe verlangen, sondern uns auf die wirklich aussagekräftigen Unterlagen konzentrieren. Besonders wichtig wären uns ein plausibler Einkommensnachweis, eine geeignete Bonitätsauskunft und insgesamt widerspruchsfreie Angaben in der Mieterselbstauskunft. Bei Selbstständigen können statt Gehaltsabrechnungen beispielsweise Steuerunterlagen oder andere geeignete Einkommensnachweise sinnvoll sein. Entscheidend ist für uns nicht, möglichst viele persönliche Daten zu sammeln, sondern mit wenigen guten Nachweisen einschätzen zu können, ob die Miete dauerhaft bezahlbar erscheint.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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