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Welche Fragen darf ein Mietinteressent in einer Mieterselbstauskunft falsch beantworten?

Kurzantwort

Unzulässige Fragen in einer Mieterselbstauskunft muss ein Mietinteressent grundsätzlich nicht wahrheitsgemäß beantworten; häufig wird hier vom sogenannten „Recht zur Lüge“ gesprochen. Bei zulässigen und für die Vermietungsentscheidung relevanten Fragen muss er dagegen wahrheitsgemäß antworten. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Bei zulässigen Fragen muss die Antwort stimmen

Fragen beispielsweise nach Beruf, Arbeitgeber und der für die Mietzahlung verfügbaren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit können unter den jeweiligen Voraussetzungen zulässig sein und müssen dann wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Unzulässige Fragen dürfen anders behandelt werden

Fragen nach beispielsweise Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Mitgliedschaft in einer Partei oder einem Mieterverein sind unzulässig; auf solche Fragen darf der Interessent schweigen oder grundsätzlich auch unwahr antworten.

Falsche Angaben können erhebliche Folgen haben

Täuscht ein Mietinteressent bei einer zulässigen und für den Vertragsabschluss erheblichen Frage bewusst, können je nach Einzelfall eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Schadensersatzansprüche oder mietrechtliche Konsequenzen in Betracht kommen.

Nicht jede falsche Antwort rechtfertigt automatisch eine Kündigung

Entscheidend ist insbesondere, ob die Frage zulässig war, ob die falsche Antwort für die Vermietungsentscheidung erheblich war und welche Auswirkungen sie auf das Mietverhältnis hat.

Aus unserer Beraterpraxis

Nur Fragen stellen, deren ehrliche Antwort Sie wirklich etwas angeht

Wir würden eine Mieterselbstauskunft bewusst kurz halten und nur Informationen abfragen, die wir für eine vernünftige Mieterauswahl tatsächlich benötigen. Damit vermeiden Sie nicht nur datenschutzrechtliche Probleme, sondern erhalten auch aussagekräftigere Antworten. Besonders bei Einkommen und Bonität würden wir dagegen auf plausible und belegbare Angaben achten. Wer eine zulässige und wichtige Frage bewusst falsch beantwortet, wäre für uns ein erhebliches Warnsignal für das zukünftige Mietverhältnis.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

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