Kurzantwort
Bei Selbstständigen fehlen häufig klassische Gehaltsabrechnungen, deshalb sollten Sie die Zahlungsfähigkeit anhand anderer geeigneter Einkommensnachweise und einer Bonitätsauskunft beurteilen. Geeignet können beispielsweise Einkommensteuerbescheide, aussagekräftige Kontoauszüge oder andere nachvollziehbare Unterlagen über das aktuelle Einkommen sein. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Bei einem ausgewählten Mietinteressenten darf grundsätzlich ein Nachweis verlangt werden, aus dem sich ergibt, dass die monatliche Miete bezahlt werden kann; die Datenschutzkonferenz nennt hierfür unter anderem Kontoauszüge oder Einkommensteuerbescheide.
Bei Selbstständigen können Einnahmen stärker schwanken, weshalb mehrere aussagekräftige Unterlagen häufig ein realistischeres Bild vermitteln als ein einzelner aktueller Zahlungseingang.
Zusätzlich kann ein speziell für die Vermietung geeigneter Bonitätsnachweis sinnvoll sein; eine umfangreiche persönliche DSGVO-Datenauskunft einer Auskunftei sollten Sie dagegen nicht verlangen.
Bei Steuerbescheiden oder Kontoauszügen können Angaben, die für den Einkommensnachweis nicht erforderlich sind, grundsätzlich geschwärzt werden.
Entscheidend sind letztlich ein ausreichend stabiles Einkommen, die Bonität und die Frage, ob die Miethöhe dauerhaft vernünftig zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Interessenten passt.
Einen guten selbstständigen Mietinteressenten würden wir nicht allein deshalb schlechter beurteilen, weil er keine drei Gehaltsabrechnungen vorlegen kann. Wir würden uns stattdessen beispielsweise die letzten Steuerbescheide und ergänzend aktuelle Einkommensnachweise anschauen und prüfen, ob daraus über einen längeren Zeitraum ein plausibles Bild entsteht. Bei stark schwankenden Einkünften würden wir etwas vorsichtiger kalkulieren als bei einem über Jahre sehr stabilen Einkommen. Ein Selbstständiger mit 8.000 Euro durchschnittlichem Monatseinkommen kann schließlich ein erheblich besserer Mieter sein als ein Angestellter mit 2.500 Euro netto. Entscheidend sind für uns deshalb nicht die Beschäftigungsform, sondern Zahlungsfähigkeit, Stabilität und Bonität.
Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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