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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Darf ich als Vermieter eine SCHUFA-Auskunft vom Mietinteressenten verlangen?

Kurzantwort

Ja, bei einem ernsthaften und bereits ausgewählten Mietinteressenten können Sie grundsätzlich einen für Vermietungszwecke geeigneten Bonitätsnachweis verlangen. Die umfangreiche persönliche SCHUFA-Datenkopie sollten Sie dagegen nicht verlangen, weil sie wesentlich mehr Informationen enthält als für die Vermietung erforderlich sind. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Nicht schon von jedem Besichtigungsinteressenten

Nach der aktuellen Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz dürfen personenbezogene Daten je nach Phase der Vermietung unterschiedlich weit erhoben werden; ein detaillierter Bonitätsnachweis gehört grundsätzlich erst in die fortgeschrittene Auswahlphase.

Spezieller Bonitätsnachweis ist sinnvoll

Ein speziell zur Vorlage beim Vermieter bestimmter SCHUFA-BonitätsCheck oder eine vergleichbare geeignete Bonitätsauskunft enthält gezielt Informationen, die für die Vertragsentscheidung relevant sind.

Nicht die komplette persönliche Datenkopie verlangen

Die ausführliche SCHUFA-Datenauskunft enthält zusätzliche persönliche Informationen, die ein Vermieter für seine Entscheidung regelmäßig nicht benötigt und deshalb grundsätzlich nicht verlangen sollte.

Eigene SCHUFA-Abfrage nur unter Voraussetzungen

Auch eine direkte Bonitätsabfrage durch den Vermieter bei einer Auskunftei ist datenschutzrechtlich nicht beliebig zulässig und scheidet insbesondere aus, wenn bereits ausreichende Bonitätsinformationen vorliegen.

Datenschutz gilt auch nach der Auswahl

Bonitätsunterlagen abgelehnter Bewerber dürfen nicht einfach unbegrenzt aufbewahrt werden, sondern müssen nach Wegfall des zulässigen Verarbeitungszwecks grundsätzlich gelöscht werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Bonität würden wir immer prüfen

Bei einer Kapitalanlageimmobilie würden wir persönlich vor Abschluss des Mietvertrags nicht auf einen geeigneten Bonitätsnachweis verzichten. Eine freundliche Besichtigung und ein sympathischer Eindruck sagen leider wenig darüber aus, ob jemand seine Miete dauerhaft bezahlen kann. Gleichzeitig benötigen wir dafür keine vollständige Sammlung sämtlicher SCHUFA-Daten eines Menschen, sondern nur die Informationen, die für die Bonitätsentscheidung tatsächlich relevant sind. Zusammen mit Einkommensnachweisen und einer plausiblen Mieterselbstauskunft ergibt sich bereits ein wesentlich besseres Gesamtbild. Eine perfekte Sicherheit gegen spätere Zahlungsausfälle gibt allerdings auch die beste Bonitätsprüfung nicht.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

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