Kurzantwort
Sie dürfen Fragen stellen, die für die Entscheidung über das Mietverhältnis tatsächlich erforderlich sind, insbesondere zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur geplanten Nutzung der Wohnung. Fragen tief in die private Lebensgestaltung hinein sind dagegen häufig unzulässig. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Bei einem konkreten Anmietungsinteresse dürfen Sie beispielsweise nach Beruf, Arbeitgeber und Nettoeinkommen beziehungsweise danach fragen, ob ein bestimmter Betrag zur Bezahlung der Miete zur Verfügung steht.
Sie dürfen grundsätzlich wissen, wie viele Personen einziehen sollen und ob es sich um Erwachsene oder Kinder handelt; der Familienstand selbst ist dagegen grundsätzlich nicht erforderlich.
Nach einem noch laufenden Insolvenzverfahren und unter bestimmten Voraussetzungen nach zeitnahen Räumungstiteln wegen Mietrückständen darf gefragt werden.
Unzulässig sind grundsätzlich pauschale Fragen nach Religion, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Vorstrafen, laufenden Ermittlungsverfahren, Schwangerschaft, Kinderwunsch sowie einer Mitgliedschaft in Parteien oder Mietervereinen.
Sie dürfen zwar nach dem verfügbaren Einkommen und den laufenden finanziellen Belastungen fragen, nicht aber ohne Weiteres verlangen zu erfahren, ob diese Belastungen beispielsweise aus Unterhalt, Krediten oder anderen privaten Verpflichtungen stammen.
Nach zustimmungsbedürftigen Haustieren darf grundsätzlich gefragt werden, während typische Kleintiere wie Hamster, Wellensittiche oder Zierfische davon ausgenommen sind.
Wir würden uns bei der Mieterauswahl auf Fragen konzentrieren, die tatsächlich etwas darüber aussagen, ob der Interessent zur Wohnung passt und die Miete dauerhaft bezahlen kann. Besonders wichtig wären uns Einkommen, Beruf beziehungsweise Arbeitgeber, Anzahl der einziehenden Personen und eine geeignete Bonitätsprüfung. Ob jemand verheiratet ist, Kinder plant, einer Partei angehört oder welche Religion er hat, hilft uns bei einer seriösen Vermietungsentscheidung dagegen überhaupt nicht weiter. Außerdem würden wir einen aktuellen Musterfragebogen verwenden und nicht irgendeine zehn Jahre alte Mieterselbstauskunft aus dem Internet, weil sich gerade die datenschutzrechtlichen Anforderungen weiterentwickeln.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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