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Darf ich beim bisherigen Vermieter eines Mietinteressenten nachfragen?

Kurzantwort

Grundsätzlich sollten Sie den bisherigen Vermieter eines Mietinteressenten nicht einfach kontaktieren und dort Informationen über den Bewerber einholen. Die Datenschutzkonferenz hält bereits die Abfrage der Kontaktdaten früherer oder aktueller Vermieter beim Mietinteressenten für unzulässig, weil diese Angaben für die Entscheidung über den neuen Mietvertrag nicht erforderlich sind. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Die Telefonnummer des Vorvermieters dürfen Sie nicht einfach verlangen

Nach der aktuellen Orientierungshilfe der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden dürfen Sie den Mietinteressenten grundsätzlich nicht nach Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse seines aktuellen oder früheren Vermieters fragen.

Eine routinemäßige „Referenzabfrage“ ist deshalb problematisch

Den früheren Vermieter anzurufen und beispielsweise nach Zahlungsmoral, Streitigkeiten oder dem Verhalten des Mieters zu fragen, ist kein normaler Bestandteil einer zulässigen Bonitätsprüfung.

Bestimmte erhebliche Probleme dürfen Sie den Bewerber selbst fragen

Begrenzt zulässig können Fragen nach erheblichen Pflichtverletzungen im vorherigen Mietverhältnis sein, wenn diese eine Kündigung rechtfertigten und für das zukünftige Mietverhältnis weiterhin relevant sein können.

Andere Bonitätsnachweise sind geeigneter

Unmittelbar vor Vertragsabschluss können Sie insbesondere geeignete Einkommensnachweise und einen auf die Vermietung zugeschnittenen Bonitätsnachweis verlangen.

Auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Sie nicht zwingend verlangen

Der bisherige Vermieter ist nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen; deshalb darf sie nach der aktuellen Orientierungshilfe auch nicht zur zwingenden Voraussetzung einer Neuvermietung gemacht werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Wir würden uns lieber auf überprüfbare Unterlagen verlassen

Natürlich wäre es verlockend, den bisherigen Vermieter kurz anzurufen und zu fragen: „Hat der Mieter immer bezahlt und gab es Probleme?“ Datenschutzrechtlich ist dieser Weg jedoch deutlich problematischer, als viele Vermieter vermuten. Außerdem weiß man nie, ob zwischen dem bisherigen Vermieter und dem Mieter vielleicht ein persönlicher Konflikt besteht und die Auskunft deshalb wirklich objektiv ist. Wir würden uns daher lieber auf Einkommensnachweise, Bonitätsinformationen und eine schlüssige Mieterselbstauskunft stützen. Diese Informationen sind besser dokumentierbar und für die Frage, ob sich jemand die neue Wohnung dauerhaft leisten kann, häufig aussagekräftiger.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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