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Darf ich einen Mietinteressenten ohne Angabe von Gründen ablehnen?

Kurzantwort

Ja, grundsätzlich können Sie einem Mietinteressenten absagen, ohne Ihre Auswahlentscheidung ausführlich zu begründen. Die Entscheidung selbst darf jedoch nicht auf einer gesetzlich verbotenen Benachteiligung beruhen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Sie müssen grundsätzlich keine ausführliche Begründung liefern

Eine allgemeine Pflicht, jedem abgelehnten Mietinteressenten detailliert zu erklären, warum ein anderer Bewerber ausgewählt wurde, besteht grundsätzlich nicht.

Das AGG setzt Grenzen

Bei der Wohnungsvergabe können Benachteiligungen insbesondere wegen ethnischer Herkunft sowie – abhängig von der konkreten Vermietungssituation – wegen Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität unzulässig sein.

Besonders weit reicht der Schutz bei ethnischer Herkunft

§ 19 Abs. 2 AGG verbietet Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft beim Zugang zu Wohnraum besonders umfassend; der Bundesgerichtshof hat dies 2026 auch für einen mit der Mieterauswahl beauftragten Makler bestätigt.

Indizien können die Beweislast verändern

Kann ein abgelehnter Bewerber Tatsachen nachweisen, die eine verbotene Benachteiligung vermuten lassen, muss die andere Seite nach § 22 AGG darlegen, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorgelegen hat.

Schadensersatz und Entschädigung sind möglich

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot können Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche entstehen.

Eine neutrale Absage ersetzt keine saubere Auswahl

Eine kurze Absage ohne Begründung ist deshalb möglich, legitimiert aber selbstverständlich keine Auswahlentscheidung, die tatsächlich auf einem verbotenen Diskriminierungsgrund beruht.

Aus unserer Beraterpraxis

Kurz, freundlich und sachlich absagen

Wir würden einem nicht ausgewählten Bewerber freundlich mitteilen, dass wir uns für einen anderen Mietinteressenten entschieden haben, ohne anschließend eine lange persönliche Bewertung über ihn zu verfassen. Intern würden wir unsere Entscheidung dagegen auf nachvollziehbare Kriterien wie Bonität, Einkommenssituation, Haushaltsgröße, Unterlagen und gewünschten Mietbeginn stützen. Gerade bei vielen Bewerbern finden wir eine möglichst einheitliche und sachliche Vorgehensweise sinnvoll. Der Bundesgerichtshof hat 2026 zudem gezeigt, dass unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Bewerbungen durchaus als Indiz für Diskriminierung dienen kann.

Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.

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