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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Welche Punkte sollte ein guter Mietvertrag für eine vermietete Eigentumswohnung regeln?

Kurzantwort

Ein guter Mietvertrag sollte insbesondere Mietobjekt, Miethöhe, Betriebskosten, Zahlungsweise, Kaution, Mietbeginn sowie wichtige Rechte und Pflichten beider Seiten eindeutig regeln. Gerade bei Betriebskosten, Kaution und einer möglichen Befristung sollten die gesetzlichen Vorgaben sauber berücksichtigt werden. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Wohnung und Vertragsparteien eindeutig bezeichnen

Im Mietvertrag sollten Vermieter, Mieter und die vermieteten Räume einschließlich beispielsweise Keller, Stellplatz oder mitvermieteter Einbauküche eindeutig bezeichnet werden.

Miete und Betriebskosten sauber trennen

Nettokaltmiete und Betriebskostenvorauszahlung beziehungsweise -pauschale sollten getrennt ausgewiesen werden, denn Betriebskosten trägt der Mieter nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.

Kaution eindeutig vereinbaren

Soll eine Mietkaution verlangt werden, sollte deren Höhe festgehalten werden; bei Wohnraum sind grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten zulässig und eine Barkaution darf der Mieter in drei Monatsraten zahlen.

Mietbeginn und Mietdauer festlegen

Die meisten Wohnraummietverträge werden unbefristet geschlossen; ein echter Zeitmietvertrag ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und der Befristungsgrund muss dem Mieter bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden.

Nutzung und weitere Vereinbarungen klar regeln

Soweit für die konkrete Wohnung relevant, sollten beispielsweise mitvermietete Einrichtungen, Tierhaltung, Hausordnung oder besondere Nutzungsrechte eindeutig und rechtlich zulässig geregelt werden.

Keine beliebigen Internetklauseln zusammenkopieren

Nicht jede Klausel, die in einem alten Mustermietvertrag steht, ist heute noch wirksam, weshalb insbesondere bei Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen oder Haftungsregelungen auf einen aktuellen Vertrag geachtet werden sollte.

Aus unserer Beraterpraxis

Beim Mietvertrag würden wir nicht improvisieren

Eine Kapitalanlageimmobilie kann über viele Jahre vermietet sein, deshalb finden wir es erstaunlich, wenn beim Kauf hunderttausende Euro sorgfältig geprüft werden und anschließend irgendein kostenloser Mietvertrag aus dem Internet verwendet wird. Wir würden einen aktuellen und professionell erstellten Mustermietvertrag verwenden und ihn nur dort individuell ergänzen, wo dies wirklich erforderlich ist. Besonders genau würden wir auf Miethöhe, Betriebskosten, Kaution, mitvermietete Gegenstände und den tatsächlichen Zustand bei Übergabe achten. Zusätzlich würden wir immer ein sauberes Übergabeprotokoll mit Fotos erstellen, denn ein guter Vertrag und eine gute Dokumentation gehören für uns zusammen.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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