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Kann ich einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mitbringen?

Kurzantwort

Ja, als Vermieter können Sie grundsätzlich einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mitnehmen, und gerade bei einem Auszug kann das sehr sinnvoll sein. Der Zeuge kann später bestätigen, welche Schäden, Zählerstände, Schlüssel oder sonstigen Zustände er selbst wahrgenommen hat. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Zeugen können die Beweislage verbessern

Gerade wenn kein gemeinsam unterschriebenes Übergabeprotokoll zustande kommt, kann ein anwesender Zeuge später vor Gericht über den Zustand der Wohnung aussagen.

Der Zeuge sollte wirklich hinschauen

Er sollte die Wohnung gemeinsam mit Ihnen begehen und Schäden, Schlüsselübergabe, Zählerstände und andere wichtige Vorgänge selbst wahrnehmen, statt lediglich bei der Übergabe anwesend zu sein.

Auch Bekannte oder Familienmitglieder kommen infrage

Ein Zeuge muss nicht zwingend völlig unbeteiligt sein; auch ein Bekannter oder ein Familienmitglied, das nicht selbst Mietvertragspartei ist, kann grundsätzlich als Zeuge aussagen.

Zeugen im Protokoll festhalten

Name und Anschrift des Zeugen können im Übergabeprotokoll aufgenommen werden; auch das Muster des Deutschen Mieterbundes sieht ausdrücklich Angaben und eine Unterschrift von Zeugen vor.

Fotos bleiben trotzdem wichtig

Ein Zeuge ersetzt keine gründliche Fotodokumentation, sondern ergänzt sie idealerweise zusammen mit einem detaillierten Übergabeprotokoll.

Aus unserer Beraterpraxis

Bei einem problematischen Auszug würden wir nie alleine hingehen

Wenn sich bereits vor dem Auszug Streit über Schäden, Mietrückstände oder den Zustand der Wohnung abzeichnet, würden wir zur Übergabe möglichst einen Zeugen mitnehmen. Wichtig wäre uns, dass dieser nicht nur danebensteht, sondern die Wohnung tatsächlich mitbesichtigt und sich insbesondere auffällige Schäden anschaut. Gleichzeitig würden wir wieder sehr viele Fotos und gegebenenfalls Videos anfertigen und Schäden sowohl aus der Entfernung als auch als Nahaufnahme dokumentieren. Wenn zwei Jahre später vor Gericht unterschiedliche Erinnerungen aufeinandertreffen, sind ein detailliertes Protokoll, gute Bilder und eine Person, die den Zustand selbst gesehen hat, eine wesentlich angenehmere Ausgangslage als die Aussage des Vermieters allein.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

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