Kurzantwort
Entdecken Sie nach der Rückgabe einen zuvor nicht erkennbaren Schaden, können grundsätzlich weiterhin Ansprüche gegen den ehemaligen Mieter bestehen, wenn dieser dafür verantwortlich ist. Bei einem bereits bei der Übergabe deutlich erkennbaren, aber im unterschriebenen Protokoll nicht festgehaltenen Schaden kann die Durchsetzung dagegen erheblich schwieriger oder sogar ausgeschlossen sein. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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War ein Schaden bei einer sorgfältigen Wohnungsübergabe nicht ohne Weiteres erkennbar, kann ein unterschriebenes Übergabeprotokoll spätere Ansprüche grundsätzlich nicht automatisch ausschließen.
Fotografieren und filmen Sie den Schaden unmittelbar nach seiner Entdeckung und halten Sie fest, wann, wo und unter welchen Umständen er bemerkt wurde.
Der Schaden sollte dem früheren Mieter möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitgeteilt werden, insbesondere wenn Sie daraus Ansprüche ableiten möchten.
Sie müssen im Streitfall grundsätzlich darlegen können, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist, über normale Abnutzung hinausgeht und dem Mieter zugerechnet werden kann.
Steht dort beispielsweise ausdrücklich, dass die Wohnung mängelfrei zurückgegeben wurde, können spätere Ansprüche wegen damals bereits erkennbarer Schäden erheblich erschwert oder ausgeschlossen sein.
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren grundsätzlich sechs Monate nach dem Rückerhalt der Mietsache.
Wenn Sie nach der Übergabe noch einen Schaden entdecken, würden wir zunächst gar nichts verändern, sondern sofort zahlreiche Übersichtsfotos und Nahaufnahmen machen. Wenn möglich, würden wir zusätzlich einen Zeugen hinzunehmen und anschließend prüfen, ob sich anhand der Fotos vom Einzug eindeutig feststellen lässt, dass der Schaden damals noch nicht vorhanden war. Genau hier zahlt sich die sehr ausführliche Fotodokumentation aus, die wir bei jeder leeren Wohnung empfehlen.
Bei einem Schaden von mehreren tausend Euro würden wir das Thema nicht erst einige Monate später wieder hervorholen, sondern zeitnah Kostenvoranschläge einholen, den ehemaligen Mieter informieren und die Sechsmonatsfrist fest im Kalender vermerken. Je mehr Zeit vergeht und je mehr Handwerker oder neue Mieter inzwischen in der Wohnung waren, desto schwieriger kann die Beweisführung werden.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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