Kurzantwort
Vor dem Kauf sollten Sie neben der aktuellen Miethöhe insbesondere Vertragsbeginn, Staffel- oder Indexmiete, Betriebskostenregelungen, Kaution, Nebenabreden und mögliche besondere Nutzungsrechte des Mieters prüfen. Da Sie als Käufer grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis eintreten, übernehmen Sie nicht nur die Mieteinnahmen, sondern auch die daraus resultierenden Pflichten. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Nicht nur der ursprüngliche Mietvertrag, sondern auch spätere Ergänzungen, Mieterhöhungen und sonstige schriftliche Vereinbarungen sollten vorliegen.
Besonders wichtig ist, ob eine normale Miete, eine Staffelmiete oder eine Indexmiete vereinbart wurde, weil sich daraus unterschiedliche Möglichkeiten für zukünftige Mietanpassungen ergeben.
Es sollte klar sein, welche Betriebskosten der Mieter aufgrund des Mietvertrags trägt und ob Vorauszahlungen oder eine Pauschale vereinbart sind.
Höhe, Anlageform und tatsächlicher Bestand der Kaution sollten dokumentiert sein, denn der Erwerber tritt grundsätzlich auch in die damit verbundenen Rechte und Pflichten ein.
Besondere Rechte zur Nutzung von Garten, Stellplatz, Keller oder sonstigen Flächen sowie individuelle Vereinbarungen können für den zukünftigen Vermieter wirtschaftlich und praktisch relevant sein.
Auch ein Kündigungsausschluss oder andere besondere Vertragsgestaltungen sollten bekannt sein, weil sie die zukünftige Flexibilität des Vermieters beeinflussen können.
Mit dem Eigentumsübergang tritt der Käufer grundsätzlich anstelle des bisherigen Vermieters in das bestehende Mietverhältnis ein; ein Immobilienkauf setzt den Mietvertrag also nicht auf null.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 557 BGB – Mieterhöhungen und besondere Mietvereinbarungen§ 556 BGB – Betriebskosten§ 551 BGB – MietsicherheitNotar.de – Kauf einer vermieteten Immobilie
Eine attraktive Kaltmiete hilft wenig, wenn daneben ungewöhnliche Vereinbarungen bestehen, die wir erst nach dem Kauf entdecken.
Was vor zehn Jahren im ursprünglichen Vertrag stand, muss heute nicht mehr die vollständige Vertragslage wiedergeben.
Sie können interessant sein, funktionieren aber anders als eine klassische Mieterhöhung und müssen deshalb in der zukünftigen Planung richtig berücksichtigt werden.
Ein dauerhaft überlassener Stellplatz, besondere Gartennutzung oder andere Sonderregelungen können für den neuen Eigentümer durchaus relevant sein.
Wir möchten vor dem Kauf wissen, welcher Betrag vorhanden ist und wie dieser beim Eigentümerwechsel behandelt wird.
Wir möchten vor dem Kauf genau wissen, welchen Mietvertrag und damit welche Vermieterposition wir tatsächlich übernehmen – und nicht nur, welche monatliche Miete im Exposé steht.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
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