Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Welche Besonderheiten im Mietvertrag einer Kapitalanlagewohnung sollte ich vor dem Kauf besonders prüfen?

Kurzantwort

Vor dem Kauf sollten Sie neben der aktuellen Miethöhe insbesondere Vertragsbeginn, Staffel- oder Indexmiete, Betriebskostenregelungen, Kaution, Nebenabreden und mögliche besondere Nutzungsrechte des Mieters prüfen. Da Sie als Käufer grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis eintreten, übernehmen Sie nicht nur die Mieteinnahmen, sondern auch die daraus resultierenden Pflichten. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Vollständigen Vertrag einschließlich Nachträgen lesen

Nicht nur der ursprüngliche Mietvertrag, sondern auch spätere Ergänzungen, Mieterhöhungen und sonstige schriftliche Vereinbarungen sollten vorliegen.

Miethöhe und Mietsystem feststellen

Besonders wichtig ist, ob eine normale Miete, eine Staffelmiete oder eine Indexmiete vereinbart wurde, weil sich daraus unterschiedliche Möglichkeiten für zukünftige Mietanpassungen ergeben.

Betriebskostenregelung kontrollieren

Es sollte klar sein, welche Betriebskosten der Mieter aufgrund des Mietvertrags trägt und ob Vorauszahlungen oder eine Pauschale vereinbart sind.

Kaution nachvollziehen

Höhe, Anlageform und tatsächlicher Bestand der Kaution sollten dokumentiert sein, denn der Erwerber tritt grundsätzlich auch in die damit verbundenen Rechte und Pflichten ein.

Nebenabreden ernst nehmen

Besondere Rechte zur Nutzung von Garten, Stellplatz, Keller oder sonstigen Flächen sowie individuelle Vereinbarungen können für den zukünftigen Vermieter wirtschaftlich und praktisch relevant sein.

Befristungen und Kündigungsregelungen prüfen

Auch ein Kündigungsausschluss oder andere besondere Vertragsgestaltungen sollten bekannt sein, weil sie die zukünftige Flexibilität des Vermieters beeinflussen können.

Der bestehende Vertrag wird grundsätzlich übernommen

Mit dem Eigentumsübergang tritt der Käufer grundsätzlich anstelle des bisherigen Vermieters in das bestehende Mietverhältnis ein; ein Immobilienkauf setzt den Mietvertrag also nicht auf null.

Weiterführende seriöse Quellen:§ 557 BGB – Mieterhöhungen und besondere Mietvereinbarungen§ 556 BGB – Betriebskosten§ 551 BGB – MietsicherheitNotar.de – Kauf einer vermieteten Immobilie

Aus unserer Beraterpraxis

Wir lesen den Mietvertrag nicht nur wegen der Miethöhe

Eine attraktive Kaltmiete hilft wenig, wenn daneben ungewöhnliche Vereinbarungen bestehen, die wir erst nach dem Kauf entdecken.

Besonders wichtig sind uns sämtliche Nachträge

Was vor zehn Jahren im ursprünglichen Vertrag stand, muss heute nicht mehr die vollständige Vertragslage wiedergeben.

Staffel- und Indexmieten betrachten wir getrennt

Sie können interessant sein, funktionieren aber anders als eine klassische Mieterhöhung und müssen deshalb in der zukünftigen Planung richtig berücksichtigt werden.

Bei Nebenabreden werden wir aufmerksam

Ein dauerhaft überlassener Stellplatz, besondere Gartennutzung oder andere Sonderregelungen können für den neuen Eigentümer durchaus relevant sein.

Die Kaution muss sauber nachvollziehbar sein

Wir möchten vor dem Kauf wissen, welcher Betrag vorhanden ist und wie dieser beim Eigentümerwechsel behandelt wird.

Unser Ziel ist einfach

Wir möchten vor dem Kauf genau wissen, welchen Mietvertrag und damit welche Vermieterposition wir tatsächlich übernehmen – und nicht nur, welche monatliche Miete im Exposé steht.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Mieterauswahl & Mietvertrag“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage