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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was sollte ich prüfen, wenn mehrere Personen als Mieter im Mietvertrag stehen?

Kurzantwort

Stehen mehrere Personen gemeinsam als Mieter im Mietvertrag, sollte der Käufer prüfen, wer noch Vertragspartei ist, wer tatsächlich in der Wohnung lebt und ob spätere Änderungen oder Entlassungen einzelner Mieter vereinbart wurden. Ein bloßer Auszug einer Person bedeutet grundsätzlich nicht automatisch, dass sie auch aus dem Mietvertrag ausgeschieden ist. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Alle Vertragspartner feststellen

Zunächst sollte eindeutig geklärt werden, welche Personen den Mietvertrag unterschrieben haben und ob es später schriftliche Vertragsänderungen gab.

Mehrere Mieter können gemeinsam haften

Schulden mehrere Mieter die vertraglichen Leistungen als Gesamtschuldner, kann der Gläubiger die geschuldete Leistung grundsätzlich von jedem Gesamtschuldner ganz oder teilweise verlangen.

Auszug beendet den Vertrag nicht automatisch

Zieht einer von mehreren Mietern tatsächlich aus der Wohnung aus, bedeutet dies allein grundsätzlich noch nicht, dass seine Stellung als Vertragspartei endet.

Kündigung betrifft alle Vertragspartner

Haben mehrere Personen den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, können sie das Mietverhältnis grundsätzlich auch nur gemeinsam kündigen.

Schriftliche Änderungen einsehen

Wurde ein früherer Mitmieter aus dem Vertrag entlassen oder ein neuer Mieter aufgenommen, sollte die entsprechende Vereinbarung Bestandteil der übergebenen Mietunterlagen sein.

Tatsächliche Bewohner zusätzlich prüfen

Die Person, die aktuell in der Wohnung lebt und die Miete überweist, muss nicht zwingend die einzige noch bestehende Vertragspartei sein.

Zahlungsfähigkeit richtig einordnen

Mehrere verpflichtete Mieter können für den Vermieter wirtschaftlich vorteilhaft sein, allerdings sollte geprüft werden, ob tatsächlich noch alle Vertragspartner erreichbar und rechtlich eingebunden sind.

Kaufentscheidung auf den Vertrag stützen

Für die Bewertung der Immobilie ist deshalb nicht nur die gegenwärtige Wohnsituation, sondern vor allem die tatsächliche mietvertragliche Rechtslage maßgeblich.

Weiterführende seriöse Quellen:§ 421 BGB – Gesamtschuldner§ 426 BGB – Ausgleichungspflicht zwischen GesamtschuldnernDeutscher Mieterbund – Informationen zum gemeinsamen Mietvertrag

Aus unserer Beraterpraxis

Wir schauen nicht nur darauf, wer die Tür öffnet

Bei einer Besichtigung kann beispielsweise nur eine Person in der Wohnung leben, obwohl im Mietvertrag weiterhin zwei Personen als Mieter aufgeführt sind.

Das kann durchaus ein Vorteil sein

Wenn mehrere solvente Personen weiterhin wirksam für die mietvertraglichen Verpflichtungen einstehen, kann dies die Position des Vermieters grundsätzlich stärken.

Unklare Trennungen mögen wir dagegen nicht

Hat sich ein Paar vor Jahren getrennt und behauptet der Verkäufer lediglich, der ausgezogene Partner habe „mit der Wohnung nichts mehr zu tun“, möchten wir hierfür eine nachvollziehbare Vertragsgrundlage sehen.

Wir prüfen deshalb Nachträge und Schriftverkehr

Gerade bei langjährigen Mietverhältnissen können im Laufe der Zeit Mieter aufgenommen, entlassen oder Vereinbarungen verändert worden sein.

Auch spätere Kündigungen können komplizierter werden

Mehrere Vertragspartner bedeuten, dass wichtige Erklärungen nicht einfach nur gegenüber der Person abgewickelt werden sollten, die aktuell in der Wohnung wohnt.

Für uns ist entscheidend, dass die Vertragslage vor dem Kauf eindeutig ist

Eine ungewöhnliche Mieterkonstellation ist kein Grund, eine gute Immobilie auszuschließen – ein ungeklärtes Mietverhältnis dagegen ist ein vermeidbares Risiko.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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